Axa zahlt für Betriebsschließungen

In Frankreich vollzieht die Axa beim Thema Betriebsschließungsversicherungen eine Kehrtwende. Hunderte Restaurantbetreiber sollen für infolge der Corona-Krise entstandene Umsatzeinbußen entschädigt werden.

09:07 Uhr | 01. Juli | 2020
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Die Axa ändert beim Thema Betriebsschließungsversicherungen ihre Strategie – zumindest in Frankreich. Nachdem der Versicherer sich zunächst geweigert hatte, für Betriebsschließungen infolge der Corona-Pandemie zu zahlen, will die Axa nun die Umsatzeinbußen hunderter Restaurantbesitzer übernehmen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg.  

In einem Gespräch mit Aktionären begründete AXA-Chef Thomas Buberl die Kehrtwende damit, dass einige Policen im Bezug auf den Deckungsumfang nicht zu 100 Prozent eindeutig formuliert gewesen seien. Hierbei handele es sich jedoch um eine kleine Nummer an Verträgen. „Sehr wenige von diesen waren gegen Umsatzeinbußen ohne vorherigen Sachschaden versichert“, erklärte Buberl. Diese Restaurantbetreiber seien nun außervertraglich entschädigt worden.  

Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Pariser Handelsgerichts, das dem französischen Restaurantbetreiber Stephane Manigold eine Entschädigung für den Umsatzausfall in einem seiner Restaurants zugestand. Nachdem der Versicherer zunächst eine Berufung gegen das Urteil erwogen hatte, rückte er kurz darauf von diesem Vorhaben ab und einigte sich mit Manigold auf einen Vergleich.  

Auch in anderen Ländern sorgen Betriebsschließungen von Restaurants, Hotels, Bars und Geschäften für Ärger zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. In Großbritannien hat die britische Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) ein Musterverfahren gegen 16 zuvor ausgewählte Versicherer, unter ihnen die Axa, Allianz, Hiscox und Zurich gestartet.  

In Deutschland sinkt die Bereitschaft vieler Gastronomen, sich auf den sogenannten bayerischen Kompromiss einzulassen, der eine Entschädigung von maximal 15 Prozent der Umsatzausfälle vorsieht. „Nur wenige der von uns betreuten Mandanten nehmen die bekannten Vergleichsangebote der Versicherer an. Viele sind motiviert, den Klageweg zu gehen“, erklärte Dr. Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte gegenüber procontra.