Kolumne
Manchmal könnte es so einfach sein und scheitert dann doch – zumindest vorläufig – an der Realität. Es wirkt auf den ersten Blick wie eine bürokratische Randnotiz, betrifft in Wahrheit einen zentralen Hebel der Energiewende: die Dächer von Logistikhallen, Bürogebäuden und Industrieanlagen – im Besitz großer Immobilien- und Infrastrukturfonds. Flächen, groß wie Fußballfelder, bleiben vielerorts ungenutzt, obwohl sie sich bestens für Photovoltaikanlagen eignen würden und ein entscheidender Hebel für die Energiewende sein könnten. Warum? Weil Aufsicht und Steuerrecht bislang eine rote Karte zeigen.
Die alte Bundesregierung hatte das erkannt – und gehandelt. Kurz vor dem Abpfiff ihrer Amtszeit brachte sie nach langen Diskussionen das Zukunftsfinanzierungsgesetz II (ZuFinG II) auf den Weg. Ein fein austarierter Kompromiss, durch den komplexe aufsichts- und steuerrechtliche Fragestellungen gelöst und den Bedürfnissen von Investoren gleichermaßen Rechnung getragen wurde. Ziel: Fonds sollten künftig problemlos in Solaranlagen auf eigenen Dächern, aber auch auf Freiflächen investieren dürfen, ohne gewerbesteuerliche Stolperfallen oder aufsichtsrechtliche Hürden fürchten zu müssen.
Doch dann kam der Bruch – erst in der Koalition, dann im Gesetzgebungsprozess. Das ZuFinG II schaffte es nicht mehr in den Bundestag. Aus dem Durchbruch wurde eine weiter andauernde Hängepartie.
Jetzt, mit der neuen Bundesregierung, ist Hoffnung zurück. Das Standortfördergesetz, so zumindest die Ankündigung, soll die Regelungen des ZuFinG II eins zu eins übernehmen. Eigentlich sollte es schon vor der Sommerpause verabschiedet werden – als Teil des von der Bundesregierung auf dem Weg gebrachten „Sofortprogramms“. Doch der Sommer ist da, das Gesetz nicht.
Dabei ist der politische Konsens da. Inhaltlich gibt es keine Streitpunkte mehr. Alle wollen das Gleiche: grüne Energie, sichere Investitionsbedingungen, weniger Bürokratie. Und dennoch bleibt das Gesetz stecken.
Unsere Botschaft ist klar: Jetzt zählt das Tempo. Fonds brauchen Planungssicherheit. Wichtig ist, dass die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2026 Anwendung finden. Damit aus ungenutzten Dachflächen echte Sonnenkraftwerke werden können. Damit Investitionen die Energiewende beschleunigen. Und damit nicht wieder ein Gesetz am Horizont verdampft – wie Regentropfen auf heißem Blech.