AfW-Statement zu Regierungsentwurf
Neues Gesetz, alte Fragen: Was der § 34k GewO für Vermittler bedeutet
Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 ist da – und sorgt für gemischte Reaktionen. Zentraler Bestandteil: ein neuer § 34k der Gewerbeordnung, der künftig die gewerberechtliche Grundlage für die Vermittlung von Ratenkrediten bilden soll.