Element-Insolvenz: Was die aktuellen Kundenanschreiben bedeuten
Nach der überraschenden Pleite des Berliner Versicherers Element zu Beginn des Jahres haben viele der ehemaligen Versicherungsnehmer mittlerweile Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter Friedemann Schade angemeldet. In den meisten Fällen geht es dabei um die Rückforderung von bereits gezahlten Beiträgen sowie um die Regulierung eingereichter Schadenmeldungen.
In den letzten Tagen haben offenbar zahlreiche dieser Gläubiger Briefe vom Insolvenzverwalter erhalten, die sie stutzig gemacht haben. Einige dieser Schreiben liegen der procontra-Redaktion vor. Darin heißt es zum Ergebnis des Prüfungsverfahrens, dass der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung in voller Höhe bestreitet. Anscheinend sind auch einige der betreuenden Makler ratlos ob dieser Formulierung und teilen auf Social Media mit, dass ihre Kunden nun um die Anerkennung ihrer Ansprüche fürchten würden. Sogar rechtliche Schritte gegen den Insolvenzverwalter werden dabei diskutiert.
Dabei handelt es sich bei den Briefen anscheinend nur um eine Formalität im Insolvenzverfahren. „Die Forderungen, die noch nicht abschließend geprüft werden konnten, waren zunächst zu bestreiten. Das Gesetz sieht bei bestrittenen Forderungen eine Übersendung entsprechender Tabellenauszüge an die Gläubiger vor“, teilte ein Sprecher Schades auf procontra-Nachfrage mit.
Demnach habe am 25. Juli der erste Prüfungstermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Element Insurance AG stattgefunden. Aufgrund der hohen Anzahl angemeldeter Forderungen – insbesondere aus Schadenfällen und Beitragsguthaben – dauere die Prüfung einer Vielzahl angemeldeter Forderungen aber noch an, heißt es weiter.
Der Insolvenzverwalter rate den Ex-Kunden nun dazu, den weiteren Verlauf der Prüfung zunächst abzuwarten. Nach Abschluss der Prüfung werde man die Prüfungsergebnisse in dem Online-Portal element-insolvenz.de, über das die Gläubiger auch ihre Forderungen anmelden konnten, aktualisieren. Dort könnten sie dann mit den persönlichen Zugangsdaten abgerufen werden. Unter dem allgemeinen Bereich „Fragen und Antworten“ in dem Online-Portal könnten die Gläubiger zudem nähere Informationen zu den verschiedenen Prüfungsergebnissen und Bestreitensgründen finden.
Einige Makler hatten auf Social Media zudem mitgeteilt, dass kürzlich auch ehemalige Element-Kunden Briefe vom Insolvenzverwalter erhalten hätten, obwohl sie selbst gar keine Forderungen angemeldet hätten. Hierzu teilte Schades Sprecher gegenüber procontra mit: „Hintergrund sind Anmeldungen des vom Amtsgericht Charlottenburg zur Wahrung der Rechte der Versicherten eingesetzten Pflegers gem. § 317 Abs. 1 VAG. Dieser hat gemäß seiner gesetzlichen Aufgabe sämtliche bei Element bekannten Forderungen aus Schadenfällen ermittelt und diese angemeldet.“