ESG-Abfrage- und Elementarpflicht

Bundesrat verhandelt drängende Versicherungsthemen

Finanzanlagenvermittler müssen künftig ihre Kunden fragen, ob diese ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Die entsprechende Verordnung hat der Bundesrat jetzt auf den Weg gebracht. Auch das Thema Elementar-Pflichtversicherung steht auf der Agenda.

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08:03 Uhr | 17. März | 2023
Bundesrat

Der Bundesrat wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 31. Mai unter anderem mit einer Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung beschäftigen.

| Quelle: Jeremy Moeller / Kontributor

Der Bundesrat wird sich auf seiner Sitzung Ende März gleich mit zwei versicherungsrelevanten Fragen beschäftigen. So steht unter anderem die „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ auf der bislang 51 Punkte umfassenden Tagesordnung. Zukünftig sollen auch Finanz- sowie Honorarfinanzberater ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage befragen müssen. Bislang galt diese Pflicht aufgrund einer Gesetzeslücke nur für Vermittler nach Paragraph 34d der Gewerbeordnung.

Zu Jahresbeginn hatte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium dem AfW-Verband mitgeteilt, dass sich die Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung verschieben werde, da es zu Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs gekommen sei. Diese scheinen nun jedoch ausgeräumt, so dass sich der Bundesrat auf seiner Sitzung am 31. März mit dem Thema befassen kann. Für 34f- und 34h-Vermittler heißt das, dass sie ihre Kundinnen und Kunden voraussichtlich ab April auch zum Thema Nachhaltigkeit informieren und befragen müssen.

Vorstoß für Elementar-Pflichtversicherung

Darüber hinaus wird sich der Bundesrat Ende März mit einem Vorstoß der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zur bundesweiten Einführung einer Elementar-Pflichtversicherung beschäftigen.

Der bundesweiten Einführung hatte Justizminister Marco Buschmann Ende vergangenen Jahres eine Absage erteilt. „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, begründete der FDP-Politiker seine Entscheidung. Er erklärte aber, dass die Bundesländer selbst aktiv werden können.

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen pochen jedoch auf eine bundesweite Lösung. „Die nötige Akzeptanz findet eine Pflichtversicherung nur dann, wenn von Beginn an klar ist, dass sie bundesweit gilt“, heißt es hierzu im Antrag. Zudem erfordere die Einführung einer Versicherungspflicht Anpassungen im Bundesrecht – die Länder können also nach Meinung der beiden Antragsteller gar nicht ohne Weiteres eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren einführen.

Entsprechend solle die Bundesregierung begonnene Gespräche mit den Verbänden, beispielsweise dem GDV, sowie der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit fortführen und zeitnah einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung unterbreiten.