Rechtsstreit beendet

Champagner-Streit um 13.000 Euro beigelegt

Ein Restaurantbesucher ordert eine kostspielige Flasche Schaumwein. Wie hochpreisig sie tatsächlich ist, wird ihm offenbar etwas zu spät klar. Nachdem er die Zahlung verweigert, verklagt ihn die Restaurantbesitzerin.

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13:05 Uhr | 19. Mai | 2023
Gruppe Menschen stoßen an

1.300 Euro oder 13.000 Euro für eine Champagnerflasche? Ein Streit zwischen einem Restaurantbesucher und der Restaurantbesitzerin konnte vor dem Prozess beigelegt werden.

| Quelle: wilpunt

„Vorsicht vor Zahlen!“, lautet eine bekannte Devise unter Journalisten. Nur allzu schnell ist in einer Zahlenabfolge ein Dreher drin, wird eine Kommastelle vertauscht. Von der mitunter schwierigen Überprüfung einer Quellenangabe mal ganz abgesehen. So hieß es Jahrzehntelang, Kinder sollten dringend, noch dazu in rauen Mengen Spinat verputzen. Die darin enthaltene Menge an Eisen sei schließlich enorm. Tatsächlich ist der Eisengehalt indessen vergleichsweise gering. Sehr wahrscheinlich hat ein Lebensmittelanalytiker ein Komma versehentlich verrückt und dem Blattgemüse damit zu zweifelhaftem Ruhm verholfen.

Wie groß der Ärger über eine inkorrekte Dezimalstelle sein kann, weiß nun auch der Gast eines Nobelrestaurants in Neuss: Er war mit Freunden zu Gast in einer dortigen eher hochpreisigen Gastwirtschaft eingekehrt und wollte eine „besondere Flasche“, ergo Champagner, spendieren. In dem Fall: eine 6-Liter-Flasche Louis Roederer Cristal. Der Inhalt der sogenannten Methusalem-Flasche ist um das Vierfache höher als der einer Magnum-Flasche. So auch der Preis: 13.000 Euro habe der zuständige Kellner genannt. Ein Angebot, das laut späterer Klageschrift auch schriftlich festgehalten worden war.

Zur Klage kam es, als der Gast, der den Schaumwein mit einem Messer eigenmächtig geöffnet habe, um ihn anschließend in Gemeinschaft leer zu trinken, sich weigerte den Preis zu berappen. Der Grund: Ihm sei bei der Bestellung seitens des Restaurants ein Preis von läppischen 1.300 Euro genannt worden.

Daraufhin verklagte die Restaurantbetreiberin den Gast auf die Zahlung des korrekten Preises. Bevor das Landgericht Düsseldorf den Fall abschließend klären konnte, lenkte der Beklagte ein. So sei er nun doch ohne ausgetragenen Streit zur Zahlung der 13.000 Euro bereit, der anvisierte Termin für den geplanten Zivilprozess mit geladenen Zeugen entfällt (Az. 15 O 191/22).

Kleiner Trosttropfen: Hätte der Beklagte die Flasche privat geordert, hätte er zumindest ein paar Hundert Euro drauflegen müssen: Eine 6-Liter-Flasche Louis Roederer Christal (2002) ist online für 13.790 Euro zu bekommen.