Versicherungskammer Bayern muss PKV-Beiträge teils kräftig erhöhen
Vielen privat Krankenversicherten steht in den nächsten Wochen unerfreuliche Post ins Haus. Dann werden mehrere Anbieter die Beitragsanpassungen (BAP) für 2026 verschicken. Betroffen sein werden auch die rund 360.000 Vollversicherten der Versicherungskammer Bayern (VKB), zu der die Krankenversicherer Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) gehören. Deren BAP werden teils erheblich ausfallen. Ein VKB-Sprecher hat auf procontra-Nachfrage nun bestätigt, dass es in der Spitze zu Beitragsanpassungen von über 30 Prozent kommen wird.
Aus diversen Makler-Blogs und Social-Media-Beiträgen war in den letzten Tagen bereits zu vernehmen, dass die VKB in diesem Jahr relativ stark erhöhen wird. Betroffen sei vor allem der Tarif „GesundheitVARIO“, heißt es dort unisono. Versicherungsmakler Sven Hennig schreibt dazu in seinem Blog, dass Anpassungen zwischen 30 und 40 Prozent keine Seltenheit sein würden.
Letzte Beitragserhöhung erst 2023
Wie hoch die durchschnittliche anstehende BAP für die verschiedenen Tarife ausfallen wird, konnte die VKB aktuell auf procontra-Nachfrage nicht mitteilen. Der Sprecher erklärte aber, dass aufgrund der anstehenden Anpassung der Pflegepflichtversicherung grundsätzlich einmal alle Vollversicherten der VKB von der BAP betroffen seien.
Mit speziellem Blick auf den Tarif „GesundheitVARIO“ teilte die Versicherungskammer mit, dass die Beiträge für die Erwachsenen letztmalig zum 01.01.2023 angepasst wurden. „Seit der letzten Beitragsanpassung hat sich der Anstieg der Leistungsausgaben branchenweit und bei uns im Haus deutlich verstärkt“, so der Sprecher. Da nun erneut die gesetzlich vorgegebenen auslösenden BAP-Faktoren erreicht wurden, konnte die VKB wieder erhöhen. Der PKV-Verband geht derweil für 2026 von einer durchschnittlichen marktweiten BAP von 13 Prozent aus.
Wer nach einer deutlichen BAP überlegt, wie er seinen PKV-Beitrag wieder senken kann, hat verschiedene Optionen. Dazu die VKB: „Jeder Kunde hat den gesetzlichen Anspruch auf einen Tarifwechsel, zum Beispiel in Form einer Erhöhung des Selbstbehaltes. Tarifwechsel, die ausschließlich zur Beitragsoptimierung angestrebt werden, sind oft verbunden mit geringeren Leistungen, höheren Selbstbehalten, weniger Vorsorge für die Beiträge im Alter und gegebenenfalls Aufgabe von Bisex-Rechten. Ein Tarifwechsel sollte deshalb gut überlegt werden. Eine gute Beratung ist hier das A und O."



