Interview

Nachhaltige Fonds: „Es wäre besser gewesen, die Verordnung abzuschaffen“

Die EU baut die Offenlegungsverordnung um – mit enormen Folgen für den Nachhaltigkeitssektor. Rechtsanwalt Christian Waigel zeigt auf, was die Reform für Fondsanbieter, Berater und Anleger mit sich bringt.

Christian Waigel

Christian Waigel ist Rechtsanwalt der Waigel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft MBB in München. Er ist unter anderem auf die Bereiche europäische Rechtsentwicklung im Kapitalmarkt- und Finanzbereich, Kapital- und Wertpapierrecht und Finanzvertriebsrecht spezialisiert. | Quelle: Waigel Rechtsanwälte

Herr Waigel, die EU-Kommission schlägt vor, für Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug die Kategorien „Nachhaltig“, „Übergang“ und „ESG-Grundlagen“ mit bestimmten Mindestanforderungen einzuführen. Was folgt daraus für Fonds nach Artikel 8 und 9 Offenlegungsverordnung? 

procontra+ Leser erfahren mehr!
Und das kostenfrei.

  • Zugang zu allen Insider-Artikeln, exklusiven Recherchen und hintergründigen News
  • Zugang zu umfassenden Daten über Versicherer, Maklerpools und Serviceanbieter
  • Zugang zu allen Themendossiers der Fachredaktion
  • kostenfrei das 6x im Jahr erscheinende procontra Magazin als E-Magazin per Mail
  • exklusiv für Makler: Social-Media-Posts, Anschreiben u.v.m. zur Ansprache Ihrer Kunden

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden.