EU-Berichterstattung
Nachhaltigkeits-Omnibus: Weniger Pflichten – Mittelstand kann aufatmen
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Wie das Europäische Parlament verabschiedet hat, können die kleineren und mittleren Unternehmen zukünftig freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen, sie müssen es aber nicht mehr. „Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz müssen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen – das ist ein klarer Schnitt und entlastet vor allem den Mittelstand“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), das sogenannte Europäische Lieferkettengesetz, findet Anwendung erst bei Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. "Gerade in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld braucht Europa einen Rechtsrahmen, der Wettbewerbsfähigkeit stärkt“, sagt Asmussen.
Bei der Änderung der Lieferkettenrichtlinie begrüßt Asmussen insbesondere, dass sich die Unternehmen jetzt im Rahmen der vorgesehenen Risikoanalyse auf Aktivitäten mit den wahrscheinlichsten negativen Auswirkungen beschränken können. Außerdem müssen sie ihre Lieferketten nicht mehr ohne Rücksicht auf die tatsächlich vorhandenen Risiken lückenlos überwachen. Auch wird auf eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen die Vorschriften verzichtet. „Mit den Anpassungen aus dem Omnibus erhalten die Unternehmen ein großes Stück Rechtssicherheit bei der Anwendung der Lieferkettenrichtlinie. Wichtig ist jetzt, dass die Bundesregierung ihren Ankündigungen Taten folgen lässt und die Entlastungen für die Unternehmen durch eine Angleichung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zügig auf den Weg bringt“ sagt Asmussen.
Der Nachhaltigkeitsomnibus wird im nächsten Schritt im Amtsblatt der EU veröffentlicht, bevor er in Kraft treten kann.
