Nach Ostseehochwasser

Sturmflut-Ausschluss: Verbraucherschützer bereiten Klage gegen Versicherer vor

Viele Geschädigte des Ostseehochwassers von 2023 sind trotz Elementarschadenversicherung auf ihren Kosten sitzen geblieben. Der Grund: Ihre Versicherer beriefen sich auf den Ausschluss von Sturmfluten. Dagegen wollen Verbraucherschützer nun klagen.

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11:07 Uhr | 29. Juli | 2025
Strandkorb steht auf einem überfluteten Strand.

2023 verursachte ein Sturmhochwasser schwere Schäden an der Ostseeküste.

| Quelle: Fotofreak75

Was Sie erfahren werden:

  • Warum Versicherungen im Fall des Ostseehochwassers 2023 oft keine Zahlungen leisteten

  • Welche Rolle der Sturmflut-Ausschluss in Elementarschadenversicherungen spielt

  • Wie die Musterfeststellungsklage Betroffenen helfen könnte, zu ihrem Recht zu kommen

Gebrochene Deiche, überflutete Häuser, zerstörte Seebrücken: Am 20. und 21. Oktober 2023 richtete ein außergewöhnlich heftiges Sturmhochwasser an der Ostseeküste schwere Schäden an. Viele betroffene Hauseigentümer glaubten sich gut geschützt, hatten sie das Risiko von Überschwemmungen doch über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt. Dann das böse Erwachen:  Unter Verweis auf den Ausschluss von Sturmfluten lehnten es viele Versicherer ab, für die Wasserschäden zu zahlen.

Klage soll Klarheit schaffen

Vor diesem Hintergrund bereiten der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg nun eine Musterfeststellungsklage vor. So wollen sie erreichen, dass die Hochwasser-Geschädigten vielleicht doch noch zu ihrem Geld kommen. Oder, dass zumindest rechtliche Klarheit darüber geschaffen wird, ob Versicherer den Begriff der Sturmflut in einer Vertragsklausel verwenden dürfen, wenn dabei für die Versicherten unklar bleibt, was letztlich versichert ist und was nicht. Unterstützt wird die Klage von den Verbraucherzentralen Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

„Für viele Betroffene ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Sie hatten sich bewusst zusätzlich gegen Überflutungen und andere Naturgefahren absichern wollen“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim BdV. „Wenn dann nach einem sturmbedingten Hochwasser an einem Binnenmeer die Leistung verweigert wird, ist das auch rechtlich ziemlich fragwürdig.“

Auch Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert: „Aus unserer Sicht kommen die Versicherten ihrer Verantwortung nicht nach und flüchten sich ins Kleingedruckte. Die Betroffenen benötigen Hilfe und keine juristische Auseinandersetzung.“

Hohe Prozesskosten

Möglich wird das angestrebte Verfahren durch eine neue Form der Sammelklage: Mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage können die Verbraucherschutzverbände die Ansprüche der Betroffenen konkret klären. Für Musterfeststellungsklagen gelten allerdings strenge rechtliche Voraussetzungen: Um die Klage einreichen zu können, bedarf es mindestens 50 vergleichbarer Fälle. Zudem ist die Finanzierung noch offen.

„Als Verbraucherverbände können wir die hohen Prozesskosten nicht allein tragen. Wir benötigen daher zweckgebundene Spenden“, sagt Rehmke. Das Spendenziel sind 60.000 Euro. „Sobald wir diese Summe erreicht haben, können wir die Klage einreichen. Falls das Spendenziel nicht erreicht werden kann, zahlen wir die Spenden selbstverständlich zurück“, ergänzt Klug.