Elementarpflichtversicherung

Keine Kontrolle, keine Sanktionen

Ende vergangenen Jahres erteilte die Bundesregierung einer Elementarpflichtversicherung bereits eine Absage. Nun wurde ein Eckpunktepapier der Bundesregierung bekannt, in dem das Thema noch einmal konkreter angegangen wird.

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15:02 Uhr | 13. Februar | 2023
Haus im Ahrtal

Auch zwei Jahre nach der Flutkatastrophe sind die Folgen des Hochwassers noch sichtbar. Der Bund ist damals mit einem Rettungspaket eingesprungen und hat das Thema Elementarpflicht auf die Agenda gesetzt.

| Quelle: Bernd-Lauter/Kontributor

Bereits Anfang Dezember wurde klar, dass eine Versicherungspflicht für Elementarschäden wohl nicht kommen wird. Bundesjustizminister Frank Buschmann hatte entsprechenden Plänen eine Absage erteilt und gegenüber procontra erklärt: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ 

Jetzt lässt ein unveröffentlichter Bericht der Bundesregierung zum Thema Pflichtversicherung die Versicherungswirtschaft noch einmal aufhorchen: Demnach sollen Hausbesitzer nicht zu einer Elementarversicherung gezwungen werden, heißt es in dem Eckpunktepapier vom 6. Dezember 2023, das dem Berliner Tagesspiegel vorliegt.

Nach der verheerenden Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal hatte man sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz im vergangenen Jahr auf die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden verständigt. Allerdings war davon im Koalitionsvertrag schon keine Rede mehr. Und auch im aktuell durchgestochenen Bericht setzen die Politiker auf die Eigenverantwortung der Eigentümer, denn eine Pflichtpolice.

Elementarpflicht soll Ländersache sein

Mit dem Papier wird allerdings keine grundlegende Entscheidung über das Thema getroffen, vielmehr geht es um Lösungsansätze, durch die eine Pflicht nicht mehr nötig sein sollte. Zumal, laut dem Papier, eine Versicherungspflicht ohnehin auch auf Landesebene entschieden werden könne. Das heißt im Klartext: Nicht der Bund muss die Pflicht aussprechen und kann sich damit gewissermaßen aus der Affäre ziehen.

Ähnlich hatte sich Justizminister Buschmann bereits im Dezember gegenüber procontra geäußert: „Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich. Die Gesetzgebungskompetenz dafür haben sie nach dem Grundgesetz, soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen hat.“  

Selbst, wenn eine Elementarpflichtpolice eingeführt werden würde, solle deren Einhaltung nicht kontrolliert und Verstöße nicht sanktioniert werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, wer sich nicht schützt, muss die Kosten für durch Naturkatstrophen entstandene Schäden auf die eigene Kappe nehmen.

Prämien auf Mieten umlegen

Eine Elementarversicherung solle im Schadenfall 80 Prozent des Neubaugebäudewerts decken, 20 Prozent müssten die Eigentümer selbst tragen – so die Vorstellung der Bundesregierung. Pro Jahr solle der Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus in der niedrigsten Hochwassergefährdungslage zwischen 50 und 100 Euro zu haben sein. Dazu muss man wissen: Darunter fallen gut 92 Prozent aller Gebäude.

Für Häuser in der höchsten Hochwassergefährdungslage können hingegen drei- bis vierstellige Beträge veranschlagt werden. Auf Mieter könnten entsprechend höhere Kosten zukommen, da der Bericht vorsieht, dass Vermieter die Kosten umlegen können sollen.

Generell spielt der Bericht der Versicherungswirtschaft in die Hände: Sie hat sich gegen eine Versicherungspflicht gestellt und präferiert das Opt-Out-Modell, bei dem der Elementarschutz generell vorgesehen ist und nur durch eine aktive Ablehnung auf Kundenseite ausgeschlossen werden kann.