Photovoltaik

Wie Balkonkraftwerke richtig abgesichert werden

Mini-Photovoltaikanlagen boomen. Neue Musterbedingungen sorgen für Anpassungsbedarf im Bestand. Außerdem bleibt die Frage, ob Hausrat- oder Wohngebäudepolice greift.

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10:01 Uhr | 24. Januar | 2024
Balkonkraftwerke künftig über Hausratversicherung abgedeckt

Balkonkraftwerke boomen und brauchen den passenden Schutz, unter anderem in der Hausratversicherung.

| Quelle: maryana serdynska

Zumindest eine Branche wächst kräftig. In Deutschland sind im vergangenen Jahr so viele neue Solaranlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung errichtet worden wie nie zuvor – mehr als eine Million. Vor allem Balkonkraftwerke sind beliebt. Diese sogenannten Steckersolargeräte müssen nur an eine Steckdose angeschlossen werden und wandeln Sonne in elektrische Energie. Davon haben private Haushalte 2023 rund 270.000 Geräte installiert, was laut Bundesverband Solarwirtschaft eine Vervierfachung im Vergleich zum Vorjahr darstellt.

Mehrwertsteuer entfällt

Die Bundesregierung fördert die Mini-Photovoltaikanlagen. Seit Jahresbeginn entfällt die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung. Vor diesem Hintergrund rechnet die Branche mit einer anhaltend hohen Nachfrage nach Balkonkraftwerken von Immobilienbesitzern, aber auch Mietern. Die Versicherungswirtschaft hat auf die Entwicklung reagiert. Ende 2023 erweiterte der Branchenverband GDV die Musterbedingungen für Hausratversicherungen. Wer künftig eine neue Police abschließt und bereits ein Steckersolargerät hat oder anschafft, könne auf „die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen“.

Insofern ist der Solarboom auch eine Chance für Versicherungsmakler. Sie sollten mit den Besitzern von Balkonkraftwerken über den bestehenden Schutz sprechen. Zwar gibt es für die kleinen Kraftwerke – anders als bei großen Photovoltaikanlagen – keine eigenständigen Policen. Aber bei Bedarf sollte die alte Hausratversicherung auf die neuen Bedingungen umstellt werden. Kunden, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, „sollten sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen müssen“, betont auch Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Erlaubnis des Vermieters

Ein paar Dinge gebe es allerdings zu beachten. Mieter, so die Empfehlung des GDV, sollten vor einer Installation zuerst ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen prüfen. Idealerweise gehen sie auf ihren Vermieter zu und holen sich die Erlaubnis für das Balkonkraftwerk ein. Wird die Solaranlage etwa an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht, sei die Zustimmung des Vermieters häufig notwendig. Diese Tipps können und sollten Makler auch ihren Kunden geben.

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Während bei Mietern die Hausratversicherung das Produkt der Wahl ist, ist das bei Immobilieneigentümer nicht immer die Wohngebäudeversicherung. Bei der Frage, ob Hausrat- oder Wohngebäudepolice finanziellen Schutz bieten, spielt der genaue Standort der installierten Solaranlage eine Rolle. Hierauf weist Daniel Weidenhammer, Abteilungsleiter bei der uniVersa Versicherung, hin. Hauseigentümer versicherten ihre Photovoltaikanlagen normalerweise über die Wohngebäudepolice.

Auch Steckersolaranlagen am Balkon seien als Gebäudezubehör versichert. Sofern aber ein Hauseigentümer den praktischen und kostengünstigen Energieerzeuger auf seinem Grundstück aufstellt und den produzierten Strom selbst nutzt, greife der Schutz der Hausratversicherung.

Unterschiede im Detail

Bei den Leistungen der Versicherer gebe es durchaus Unterschiede. Laut Weidenhammer sei zudem hilfreich, wenn der Versicherer bei Sturmschäden keine Mindestwindstärke vorschreibt. „Das erleichtert eine spätere Schadenregulierung enorm“. Standardpolicen leisteten hier in der Regel erst ab Windstärke acht. Eine in diesem Sinne flexible Hausratversicherung sei die FlexxHome von uniVersa.

Ein aktuelles Beispiel für einen erweiterten Schutz nicht nur für Balkonkraftwerke, sondern auch für Wärmepumpen sowie weitere Energielieferanten bietet Continentale. Eigenen Angaben zufolge hat der Dortmunder Versicherer die Leistungen bei gleichbleibendem Beitrag erweitert. Balkonkraftwerke lägen im Trend. Deshalb seien sie in der Hausratpolice CasaSecura eingebunden. Im Top-Tarif bestehe unter anderem Schutz gegen einfachen Diebstahl bis 5.000 Euro, im XXL-Tarif bis 2.000 Euro.

Während der Beratung eines Kunden tauchen mitunter unterschiedlichste Szenarien auf, die alle mit einem Versicherungsschutz in Einklang zu bringen sind. Zu besprechen gibt es daher einiges. Der Boom bei den Photovoltaikanlagen und insbesondere den Balkonkraftwerken bietet dafür einen guten Anlass.

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