Positionspapier
In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 ereignete sich im Ahrtal eine Jahrhundertflut. Mehr als 180 Menschen verloren ihr Leben. Es gab Sachschäden in Milliardenhöhe. Der Bund der Versicherten (BdV) nimmt den 4. Jahrestag dieser Katastrophe zum Anlass, Bilanz zu ziehen, was einen Schutz vor Naturkatastrophen in Deutschland angeht. In einem Positionspapier formuliert der Verbraucherschutzverein einen konkreten Lösungsvorschlag: ein kollektives Pflichtsystem zur Absicherung über einen öffentlich verwalteten Risikopool.
Die Bundesregierung hatte unlängst in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls eine Lösung, aber eine nicht so weitreichende, verabschiedet – demnach soll eine Angebotspflicht zur Elementarschutzversicherung für neue Wohngebäudeversicherungen eingeführt werden. Auch Bestandsverträge sollen zu einem vorher festgelegten Datum um eine Elementarschutzversicherung ergänzt werden. Ob Kunden die Möglichkeit bekommen sollen, dieser Ergänzung zu widersprechen, will die Bundesregierung prüfen lassen.
Eine Pflichtversicherung sorgt auf Seiten der Versicherer für Widerstand: Wie der Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Dr. Maximilian Happacher dargestellt hatte, sind durch eine Pflichtversicherung die Probleme, die auf uns aufgrund des Klimawandels zukommen werden, keineswegs per se gelöst. Bei einer möglichen Elementarschadenpflichtversicherung komme es entscheidend auf die Ausgestaltung an. Ein extrem wichtiger Bestandteil sei der Kumulschutz. Bei Naturgefahren kommt es in der Regel zu zahlreichen Schäden in einer ganzen Region.
Dass sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu mehr Versicherungsschutz bei Elementarschäden durchgerungen haben, ist für den BdV nur ein Schritt von vielen weiteren notwendigen. „Nachhaltiger Schutz gegen Naturgefahren ist nur als gemeinsame Aufgabe von Staat, Versicherungswirtschaft und Wohngebäudeeigentümerinnen und –eigentümern zu bewerkstelligen“, sagt Rehmke. Der BdV spricht sich für ein kollektives Pflichtsystem zur Absicherung von Elementarschäden über einen öffentlich verwalteten Risikopool aus. Dieses System sollte von den Bundesländern zusammen mit der Versicherungswirtschaft in einem Public Private Partnership bereitgestellt und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanziert werden.