Schadenfall der Woche

Wenn Schrott aus dem All das Haus trifft

In Florida war der Schock einer Familie groß, nachdem vermutlich ein Teil einer ausgemusterten ISS-Batterie das Haus traf. In Deutschland würde die Wohngebäudeversicherung für den Schaden aufkommen.

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15:04 Uhr | 04. April | 2024
Schadenfall der Woche

In Nürnberg klauten unbekannte Täter Deutschlands ersten Witzautomaten.

| Quelle: procontra

Stellen Sie sich vor, während Ihrer Abwesenheit nimmt Ihre Überwachungskamera zuhause merkwürdige Geräusche auf. Daraufhin fahren Sie zurück und entdecken, dass ein eigenartiger Gegenstand das Hausdach und das Obergeschoss durchschlagen hat. Nun liegt dieses halb verbrannte metallische Teil bei Ihnen auf dem Fußboden im Erdgeschoss – und der Gegenstand verfehlte nur knapp ihr daheimgebliebenes Kind.

So geschehen Anfang März in Florida ungefähr zu der Zeit als ausrangierte Batterie-Teile der Internationalen Raumstation ISS in den Golf von Mexiko gestürzt sind. Alejandro Otero postete von dem Zwischenfall in seinem Haus, weil er vermutete, dass das mysteriöse Teil zu diesen ISS-Batterien gehören könnte. Da sich offenbar auf seine Kontaktversuche mit der NASA zunächst niemand meldete, versuchte er es mit einem Post unter dem eines Satelliten-Experten.

Versicherungsbedingung: „Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs“

Würde nun Weltraumschrott oder auch das Teil eines Satelliten oder eines Flugzeugs auf ein Haus in Deutschland treffen und beschädigen, würde die Wohngebäudeversicherung für diese Schäden eintreten. Zumindest für diejenigen, die direkt durch die Trümmerteile entstanden sind. Die entsprechend versicherte Gefahr in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen lautet „Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs“.

Was als Luftfahrzeug gilt, regelt das Luftverkehrsgesetz. Neben Satelliten und eben auch Raumfahrzeugen könnte das auch der Inhalt einer Bordtoilette sein. Silvesterraketen, die beim Herunterfallen ein Gebäude treffen, gehören jedoch nicht in die Kategorie Luftfahrzeug.