Zeitpuffer vergessen: Urlauberin verliert Streit mit Reiserücktrittsversicherung
Ein Zeitpolster einzuplanen, wenn man einen Flug erwischen will, ist prinzipiell eine gute Idee. Das musste auch eine Urlauberin erkennen, die aufgrund schlechten Zeitmanagements ihren Flug nach Hawaii verpasste. Vor Gericht stritt sie nun mit ihrer Reiserücktrittversicherung über die Erstattung der Kosten.
Doch von vorne: Besagte Frau hatte eine Reise nach Hawaii gebucht, der Abflug sollte um 6.45 Uhr vom Flughafen Hamburg erfolgen. Um auf etwaige Widrigkeiten vorbereitet zu sein, schloss die Frau zuvor eine Reiserücktrittsversicherung ab. Diese versprach die Erstattung der Reise- und Unterkunftskosten bis zu einer Höhe von 6.500 Euro pro Person, wenn es notwendig und unvermeidbar ist, dass der Versicherungsnehmer die Reise aus bestimmten Gründen stornieren oder verschieben muss.
2 Stunden Verspätung dank Vollsperrung
Am Reisetag brach die Frau mit einem Mietwagen um 4.00 Uhr in Kiel auf. Eine Strecke, die mit dem Auto in rund einer Stunde zu bewältigen ist. Doch ein Unfall auf der Strecke samt zweistündiger Vollsperrung führte dazu, dass die Frau viel zu spät am Flughafen ankam – das Flugzeug hob folglich ohne sie ab.
Von der Reiserücktrittsversicherung forderte sie daraufhin insgesamt 9.000 Euro. Vor dem Landgericht blieb sie mit ihrer Forderung jedoch erfolglos. Nun landete der Fall vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (Az: 3 U 81/24; Beschluss vom 9.9.2025).
Doch auch das OLG kam zu dem Schluss: Die Verschiebung des Reiseantritts war nicht unvermeidbar, so wie es die Versicherungsbedingungen vorschrieben. So habe es die Frau selbst in der Hand gehabt, einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen. Dieser müsse grundsätzlich von jedem Passagier eingeplant werden, um eventuelle Verzögerungen und Wartezeiten bei der Sicherheits- und Passkontrolle auszugleichen. Entsprechend würden Fluggesellschaften empfehlen, zwei bis drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu sein.
Schwere Unfälle sind generelles Risiko
Die verhinderte Urlauberin argumentierte, sehr wohl einen Zeitpuffer von circa 2 Stunden eingeplant zu haben. Dass es jedoch um diese frühe Uhrzeit auf dieser Strecke zu einem Unfall komme, damit habe sie nicht rechnen müssen. Das sah das OLG jedoch anders: Schwere Unfälle, die zu einem Stau führen, seien ein generelles Risiko im Straßenverkehr. Es sei der Frau durchaus zumutbar gewesen, ein angemessenes Sicherheitspolster für unvorhergesehene Verzögerungen einzuplanen. Erst recht, da sie in einem Mietwagen unterwegs war, den sie ja auch noch abgeben musste. Hätte sie nur ein „minimales Sicherheitspolster von 15 Minuten“ eingeplant gehabt, hätte sie den Flug bekommen können.
Die Reiserücktrittsversicherung muss folglich nicht für die ausgefallene Reise zahlen. Die Frau nahm nach dem Beschluss des OLG ihre Berufung gegen das Landgerichts-Urteil zurück.
Long Story short
Eine Urlauberin verlor ihren Flug nach Hawaii aufgrund eines Unfalls und einer zweistündigen Vollsperrung, trotz eines Zeitpuffers von zwei Stunden. Das Oberlandesgericht entschied, dass sie selbst verantwortlich für einen ausreichenden Zeitpuffer war, und wies ihre Forderung nach Erstattung durch die Reiserücktrittsversicherung zurück.