Bundeshaushalt 2026

Frühstartrente: Erstmal nur für 6-Jährige vorgesehen

Die Details des Haushaltes 2026 zeigen: Die Frühstartrente wurde kräftig zusammengeschrumpft. Die veranschlagten 50 Millionen Euro reichen nur für den Jahrgang 2020. Dafür gibt es einen Termin für die geplante Riester-Reform.

Bundeshaushalt

Der Sitzungsraum des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2026 von außen. In der sogenannten Bereinigungssitzung nehmen die Fraktionen letzte Änderungen am Etatentwurf vor, bevor er im Bundestag zur Abstimmung steht. | Quelle: picture alliance/dpa | Elisa Schu

Die Frühstart-Rente, eines der zentralen Vorsorgeprojekte der schwarz-roten Koalition, soll im kommenden Jahr nur an Sechsjährige ausgezahlt werden. Das geht – wie die Tagesschau berichtet – aus der rund 1.026 Seiten starken Bereinigungsvorlage zum Bundeshaushalt hervor, in der im Kapitel 6002 exakt 50 Millionen Euro für die neue Leistung an die Deutsche Rentenversicherung eingeplant sind – genug für einen Jahrgang, aber nicht für alle 6- bis 18-Jährigen, wie ursprünglich im Koalitionsvertrag angekündigt. Langfristig sollen alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren die Leistung erhalten. Hintergrund ist nach Angaben aus Koalitionskreisen die angespannte Haushaltslage.

Für die nächsten Jahre sollen dann Alterskohorten gebildet werden, an die das Geld ebenfalls ausgezahlt werden soll: 10 Euro pro Monat für ein privates Aktiendepot. Für alle Jahrgänge zusammen eher ein Milliarden- als ein Millionen-Projekt. Die ursprünglich kalkulierten rund eine Milliarde Euro jährlich für die komplette Altersgruppe seien kurzfristig nicht darstellbar.

Termin für Riester-Reform steht

Bevor die Frühstart-Rente jedoch vollständig im Gesetz verankert wird, will die Koalition zunächst die private Altersvorsorge insgesamt neu ordnen – inklusive einer Reform der Riester-Rente. Die bestehende geförderte Altersvorsorge müsse „anschlussfähig zur Frühstart-Rente“ sein, heißt es aus Koalitionskreisen: Vorgesehen ist ein gefördertes Altersvorsorge-Depot, in das die Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nahtlos weiter einzahlen können – mit dem bis dahin aufgebauten Kapital aus der Frühstart-Förderung als Startbaustein.

Während für die Frühstart-Rente in diesem Jahr zunächst nur Eckpunkte beschlossen werden sollen, soll der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge nach aktuellem Stand noch vor Weihnachten, voraussichtlich am 17. Dezember, vom Bundeskabinett verabschiedet werden.