Gesetzesvorlagen

Bundesregierung will Frühstartrente mit privater Altersvorsorge verknüpfen

Eckpunkte zur geplanten Frühstartrente will die Bundesregierung noch in diesem Jahr vorlegen. Gefragt nach Details gibt sich das zuständige Finanzministerium jedoch wortkarg.

Author_image
14:11 Uhr | 06. November | 2025
Der Reichstag spiegelt sich in Fensterscheiben

Die Bundesregierung gibt sich auf die Frage nach Details zur geplanten Frühstartrente zugeknöpft.

| Quelle: hanohiki

Kommt die Frühstartrente noch in diesem Jahr? Was passiert mit dem hier angesparten Guthaben nach Erreichen der Volljährigkeit? Werden zusätzliche Zahlungen durch Familienmitglieder möglich sein? Welche Anforderungen sollen Produkte haben, um für die Frühstartrente geeignet zu sein?

Viele Details um die von der Bundesregierung geplanten Frühstartrente sind weiter unklar. Daran wird sich erst einmal auch nichts ändern: Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Schmidt (Bündnis 90/ Die Grünen) reagierte das Bundesfinanzministerium sehr zugeknöpft.

Verweis auf Gesetzgebungsvorschlag

Bei den meisten der 25 gestellten Fragen verwies das Ministerium in seiner Antwort, die procontra vorliegt, auf den noch ausstehenden Gesetzgebungsvorschlag. Schlussfolgerungen blieben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, erklärte das Ministerium und blieb Antworten auf die meisten Detailfragen schuldig.

Sicher scheint nur, dass die Eckpunkte für das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr vereinbaren möchte. Das Finanzministerium verwies – gefragt nach dem konkreten Zeitplan – auf den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober. In diesem heißt es, dass die Frühstartrente so schnell wie möglich kommen soll, die Eckpunkte hierfür noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden sollen.

Sinnvollen Verknüpfung der Frühstart-Rente und der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

In dem Beschluss hatten die Koalitionäre auch festgehalten, dass die Reform der privaten Altersvorsorge noch in diesem Jahr durchs Bundeskabinett gehen soll. In seiner Antwort bekräftigte das Finanzministerium nun, dass die beiden Gesetzesvorhaben miteinander zusammenhängen: „Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer sinnvollen Verknüpfung der Frühstart-Rente und der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“, heißt es.  Zur konkreten Ausgestaltung wollte die Bundesregierung jedoch auch hier keine weiteren Angaben machen und verwies auf den noch ausstehenden Gesetzesvorschlag.

Dass Frühstartrente und private Altersvorsorge aufeinander abgestimmt werden sollen, begrüßt der Abgeordnete Schmidt: „Die Privatrente funktioniert nur, wenn sie mit der Volljährigkeit der Jugendlichen automatisch in eine reformierte öffentlich geförderte private Altersvorsorge übergeht.“

Schmidt drängt zur Eile

Grünen-Politiker Schmidt trommelt an dieser Stelle noch einmal für den von Seiten der Grünen präferierten staatlich organisierten Bürgerfonds. Dieser „lässt sich problemlos um die Frühstartrente erweitern und stellt sicher, dass auch die Anlage der Frühstartrente kostengünstig, unkompliziert und renditestark ist“.

Dass die Bundesregierung jedoch noch immer keine Eckpunkte vorlegt, stößt beim Grünen-Parlamentarier auf Unverständnis. „Wenn es die Bundesregierung mit der Frühstartrente wirklich ernst meint, muss sie die Eckpunkte dafür endlich vorlegen“, so Schmitt.

Die Frühstartrente sieht vor, dass Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung besuchen, jeweils zehn Euro im Monat vom Staat bekommen. Das Geld soll in ein Altersvorsorgedepot fließen. Junge Menschen – so der Plan – sollen durch die Frühstartrente frühzeitig an die Kapitalmärkte herangeführt und für das Thema private Altersvorsorge sensibilisiert werden. Ob die Frühstartrente jedoch – sollte sie denn wie geplant zum 1. Januar 2026 gelten – für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 gelten wird, bleibt abzuwarten. Laut Medienberichten wird innerhalb der Koalition darüber gestritten, ob erst einmal nur der aktuelle Jahrgang 2020 eine Frühstartrente erhalten soll. Auch hierauf gibt es derzeit jedoch keine Antwort seitens der Bundesregierung.

Long Story short

Die Bundesregierung hält sich zu Details der geplanten Frühstartrente weiter bedeckt und verweist auf einen noch ausstehenden Gesetzesentwurf, dessen Eckpunkte aber noch in diesem Jahr beschlossen werden sollen. Geplant ist, dass Kinder zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro vom Staat für ein Altersvorsorgedepot erhalten, doch viele Fragen – etwa zur Ausgestaltung, Zielgruppe und Verknüpfung mit der privaten Altersvorsorge – bleiben offen.