Stuttgarter-Leben-Chef

„Ende April brauchen wir eine Entscheidung zum Höchstrechnungszins"

Wird das Bundesfinanzministerium den Höchstrechnungszins erhöhen? Und wenn ja, in welchem Umfang? Die Versicherer warten händeringend auf eine Entscheidung. Denn diese hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Produkte.

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08:04 Uhr | 11. April | 2024
Guido Bader

Mahnt die Politik bei der Höchstrechnungszins-Entscheidung zur Eile: Guido Bader, Chef der Stuttgarter Lebensversicherung

| Quelle: Stuttgarter

Schweigen ist nicht immer Gold. Die Lebensversicherer warten gespannt, ob und in welcher Form das Bundesfinanzministerium den Höchstrechnungszins anpasst.  Doch bislang gibt es aus Berlin keine Verlautbarung. Dabei beschäftigt die Lebensversicherer derzeit kaum eine Frage so sehr wie die nach dem Höchstrechnungszins. „Wir warten händeringend auf eine Entscheidung“, erklärte Guido Bader, Chef der Stuttgarter Lebensversicherung, bei einem Pressegespräch.

Zum Hintergrund: Ende vergangenen Jahres hatten sich die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung dafür ausgesprochen, aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus den Höchstrechnungszins von aktuell 0,25 Prozent auf ein Prozent im Jahr 2025 anzuheben. Es ist jedoch nur eine Empfehlung, an die das Bundesfinanzministerium in seiner Entscheidung jedoch nicht gebunden ist.

Diese steht jedoch weiterhin aus – sehr zum Missfallen der Versicherer. „Wird der neue Höchstrechnungszins von den Unternehmen umgesetzt, müssen alle Tarife neu kalkuliert werden“, bemerkt Bader. Eine Neukalkulation braucht natürlich Zeit. Auch darum drängt Bader. „Spätestens Ende April brauchen wir eine Entscheidung. Durch das Zögern verblasen wir nur Kundengelder.“

Wie sich Zinsänderung auf die Produkte auswirkt

Eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses hätte Auswirkungen auf Produkte sowohl aus dem Bereich der Arbeitskraftabsicherung als auch der Altersvorsorge. So könnten bei einer Anhebung des Zinses auf ein Prozent Produkte wie BU-, Grundfähigkeits- und Risikolebensversicherungen für die Kunden günstiger werden. Bader geht hier von einer Beitragsreduktion in Höhe von fünf bis sieben Prozent aus. 

In der Altersvorsorge könnten Klassik-Produkte wieder an Auftrieb gewinnen. Ob diese seitens der Kunden aber noch nachgefragt werden, bleibt abzuwarten. Zuletzt wurden von diesen in aller Regel Fondspolicen nachgefragt. Bei diesen Produkten würde sich ein erhöhter Höchstrechnungszins erst in der Verrentungsphase bemerkbar machen. So könnte hier der garantierte Rentenfaktor steigen.

Durch eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses könnten jedoch Riester-Produkte eine unerwartete Renaissance erleben. Viele Versicherer hatten sich nach der Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent aus dem Riester-Geschäft zurückgezogen, da der Bruttobeitragserhalt nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Das könnte sich bei einer Erhöhung des Zinses wieder ändern – zumindest bei einer Erhöhung auf ein Prozent, wie von den Aktuaren vorgeschlagen. „Eine Erhöhung auf 0,5 Prozent bringt hier nichts“, lässt Bader wissen. Erfolgt allerdings eine Erhöhung auf ein Prozent, rechnet Bader mit einem Riester-Revival. „Ich würde eine Riester-Rückkehr begrüßen.“

„Keine Variante ist sicher“

Die Frage ist, ob eine Riester-Rückkehr auch seitens der Politik gewünscht ist, die sich noch in diesem Quartal zur Zukunft der privaten Altersvorsorge äußern will. Auch könnten die angekündigten Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank zu einer geringeren Erhöhung des Höchstrechnungszinses führen, als er von Seiten der Versicherer gewünscht wird.

Wie sich das Bundesfinanzministerium schließlich entscheiden wird, ist für Bader vollkommen offen. „Keine Variante ist sicher“, so Bader.