Schadenfall der Woche

Wenn Sohnemanns Trinklust auf Mutters Nacken geht

Mehrere Berliner Schüler wurden auf einer Klassenfahrt mit Alkohol erwischt und direkt nach Hause geschickt. Die dafür entstandenen Mehrkosten wollte eine Mutter nicht bezahlen und fand sich prompt vor dem Berliner Verwaltungsgericht wieder.

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12:01 Uhr | 11. Januar | 2024
Wenn Sohnemanns Trinklust auf Mutters Nacken geht

Zwei Flaschen Wodka führten dazu, dass nicht nur ein Schüler sondern auch seine Mutter Probleme mit Berliner Beamten bekam.

| Quelle: procontra

Hand aufs Herz: Wer hat noch nie auf einer Klassenfahrt heimlich geraucht oder Alkohol getrunken? Die Gruppe derer dürfte klein ausfallen, denn solche Aktionen üben einen besonderen Reiz aus – auch wenn am Ende meist nichts Positives dabei herauskommt.

So erging es auch einem Schüler der 10. Klasse eines Berliner Gymnasiums. Ob der junge Mann damals überhaupt in den Genuss eines Schluckes Wodka kam, geht aus einer dpa-Meldung nicht hervor. Jedenfalls hatten er und sechs seiner Mitschüler noch während einer Klassenfahrt im Juni 2022 zwei Flaschen der Spirituose gekauft. Sie wurden aber erwischt und mussten direkt die Heimreise antreten, für deren Mehrkosten zunächst das Land Berlin aufkam. Anschließend wollte dieses die angefallenen 143,60 Euro von der Mutter des Schülers erstattet bekommen. Doch da diese nicht zahlen wollte, klagte das Land Berlin vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Disziplinarische Maßnahme wurde akzeptiert

Dieses hatte aber offenbar keine schwere Entscheidung mit seinem Gerichtsbescheid vom 15.11.2023 (Az.: VG 3 K 191/23). Denn der Anspruch des Landes auf Zahlung ergebe sich vorliegend aus öffentlich-rechtlichem Vertrag, der wirksam zustandgekommen sei. Im Vorfeld der Klassenfahrt hätten sich die Eltern verpflichtet, im Falle einer vorzeitigen Heimreise wegen einer disziplinarischen Maßnahme zu zahlen, so das Gericht.

Der Ausschluss von der Klassenfahrt sei als Ordnungsmaßnahme rechtmäßig nach dem Berliner Schulgesetz ergangen und von der Mutter des Schülers zum damaligen Zeitpunkt auch nicht angegriffen worden. Da es sich aus Sicht des Gerichts bei den 143,60 Euro auch nicht um einen unverhältnismäßig hohen Betrag handle, sei die Mutter eindeutig zur Zahlung verpflichtet. Der Gerichtsbescheid ist inzwischen rechtskräftig.