Wann zahlt die Reiseversicherung und wann nicht?

Die großen Sommerferien stehen bereits vor der Tür. Nicht wenige Reiselustige schließen vorsichtshalber eine Reiseversicherung ab. Zwei Beispiele zeigen, in welchen Fällen Versicherer – zumindest zum Teil – im vergangenen Jahr bei Reiserücktritt oder -abbruch zahlten.

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11:06 Uhr | 09. Juni | 2022

In einigen deutschen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern ist es bald so weit: Die Sommerferien-Saison wird eingeläutet. Nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen packt viele Verbraucher die große Reiselust – zumal Auslandsreisen überhaupt erst wieder möglich sind. Laut einer Umfrage der Hanse-Merkur wollen 86 Prozent der Deutschen in diesem Jahr in Urlaub fahren – auch, um sich von Corona abzulenken. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre schließen viele vorsichtshalber eine Reiseversicherung ab.

Im Jahr 2020, also mit Einsetzen der Pandemie, haben sich jedoch überdurchschnittlich viele Versicherungsnehmer über ihre Reise-Policen-Anbieter beschwert. So stieg damals die Zahl der beim Versicherungsombudsmann eingegangenen Reiseversicherungs-Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 80 Prozent. Covid-19 spielte dabei sehr häufig eine wichtige Rolle.

Das war im vergangenen Jahr allerdings wieder anders: „In der Reiseversicherung haben sich die Beschwerdezahlen wieder normalisiert“, heißt es im aktuellen Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns. „Reiseveranstalter, Reisende und Versicherer scheinen sich auf die fortwirkende Pandemiesituation eingestellt zu haben.“ Der Ombudsmann beschäftigte sich im vergangenen Jahr mit 1.077 zulässigen Beschwerden über Reiseversicherer, im Vorjahr lag die Anzahl noch bei 1.396. Das entspricht 7,6 Prozent des Gesamteingangs an zulässigen Beschwerden. 2020 betrug dieser Anteil 10,5 Prozent.

In welchen Fällen es dennoch zu Beschwerden gekommen ist, wann die Versicherer zahlten und wann sie nur zum Teil leisten mussten, zeigen zwei Fälle aus dem aktuellen Jahresbericht der Versicherungsombudsmanns.

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