Ifa: „BdV-Studie zu Koppelprodukten ist fundamental fehlerhaft“

Das ifa lässt kein gutes Haar an einer Studie des Bund der Versicherten. Zusammen mit dem Wirtschaftsprofessor Hartmut Walz hatten die Verbraucherschützer Rententarife mit BUZ analysiert und den Koppelprodukten ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt.

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13:10 Uhr | 28. Oktober | 2022

Der Bund der Versicherten (BdV) hatte sich kürzlich in einer Studie dem Sinn von sogenannten Koppelprodukten aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) angenommen. Mit Hilfe von Professor Hartmut Walz von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen war man darin zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Produkte grundsätzlich ungeeignet wären und die Verbraucher beides lieber separat abschließen sollten. Die Leistungen der Koppelprodukte wären im Durchschnitt schlechter und durch die Verknüpfung beider Versicherungen in einem Vertrag würden die Unternehmen ihre Kunden stärker an sich binden, sagte Walz. Aus seiner Sicht handle es sich dabei um eine wettbewerbshemmende Fußfessel, von der Versicherer und Vermittler profitierten.

Für diese Aussagen und die Ergebnisse der BdV-Studie hagelt es nun heftige Kritik von Seiten des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa). Dieses hatte sich vor zwei Jahren ebenfalls wissenschaftlich mit den Vor- und Nachteilen einer Basisrente mit BUZ auseinandergesetzt (Studie hier einsehbar) und war zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Produkte in vielen Fällen sinnvoll sein können – abhängig von der individuellen Situation des Kunden. „Eine pauschale Ablehnung dieser Variante verbietet sich somit genauso wie eine pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei“, betont ifa-Geschäftsführer Prof. Dr. Jochen Ruß.

Zudem habe man beim ifa in verschiedenen Presseartikeln gelesen, dass der BdV bei der Vorstellung seiner Studie anderslautende Ergebnisse als „von der Branche gekauft“ bezeichnet hatte. Dies würde man entschieden zurückweisen und den Verbraucherschützern zudem einen „fundamental fachlichen Fehler“ sowie ein „offensichtlich ungeeignetes Studiendesign“ nachweisen:

Aus diesen Gründen fordert das ifa den BdV dazu auf, seine Studie entweder zu korrigieren oder komplett zurückzuziehen. Ob die Verbraucherschützer dieser Forderung nachkommen werden, steht zur Stunde noch nicht fest. Auf procontra-Nachfrage sagte eine BdV-Sprecherin heute, man müsse die Stellungnahme des ifa erst einmal durcharbeiten und könne heute noch nicht konkret darauf eingehen.