„Tod auf der Ostsee“ - BGH hebt Freisprüche gegen Versicherungsbetrüger auf

Ein Mann hatte seinen Tod vorgetäuscht, nur um dann Monate später auf dem Dachboden seiner Mutter wiedergefunden zu werden – in bester Verfassung. Das Urteil gegen ihn fiel zunächst milde aus. Nun muss das Gericht aber noch einmal neu verhandeln.

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15:12 Uhr | 08. Dezember | 2021

Es war einer der spektakulärsten Versicherungsbetrugsfälle der vergangenen Jahre: Ein Mann hatte einen Bootsunfall auf der Ostsee vorgetäuscht, um durch seinen vermeintlichen Tod insgesamt 4 Millionen Euro aus insgesamt 14 zuvor abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen zu kassieren. Doch statt in der Ostsee fanden Polizeibeamte den „Verunglückten“ Monate später, versteckt hinter Kisten, auf dem Dachboden seiner Mutter wieder.  

Das Urteil des Landgerichts Kiel fiel allerdings vergleichsweise milde aus – sowohl der Mann als auch seine Frau, die die hohen Versicherungsleistungen kassieren sollte, waren lediglich zu niedrigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Grund: Nur bei einer der 14 Versicherungen erkannte das Gericht den Tatbestand des versuchten Betrugs als gegeben an, bei den anderen Versicherungen blieb es nach Auffassung des Gerichts lediglich bei Vorbereitungshandlungen. So hätten die Lebensversicherer für die Auszahlung der vereinbarten Leistungen das Vorlegen einer Sterbeurkunde verlangt – soweit waren die Angeklagten jedoch nicht gekommen. Ein Betrugsversuch hätte in diesen Fällen noch nicht stattgefunden, befand das Gericht.  

Diese Freisprüche hob nun aber der Bundesgerichtshof (Az: 5 StR 236/21) auf. Aus Sicht des fünften BGH-Senats habe es das Landgericht Kiel versäumt zu prüfen, ob der angeklagte Sachverhalt unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten wie der Verabredung zum Verbrechen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, eines Bankrotts oder wegen vollendeten Eingehungsbetrugs durch Abschluss der Versicherungen strafbar gewesen ist. Der Fall wurde nun wieder zu erneuten Prüfung zurück ans Landgericht Kiel verwiesen – für das Ehepaar könnte das Strafmaß somit unter Umständen deutlich höher ausfallen.

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