„Obliegenheiten zwingen Makler ins Detail“

Im Industrie- und Gewerbebereich werden All-Risk-Policen immer beliebter. Warum das so ist und worauf Vermittler achten sollten, erklärt Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga im Interview.

07:05 Uhr | 28. Mai | 2021

procontra: Herr Czeremuga, wie beliebt sind All-Risk-Versicherungen im gewerblichen Bereich?

Czeremuga: Im Industrie- und Gewerbebereich sind All-Risk-Policen inzwischen sehr verbreitet. Vor allem in der technischen Sparte ist es fast schon Usus, dass man eine Allgefahrenversicherung vereinbart.

procontra: Warum greifen Unternehmen zur All-Risk-Versicherung?

Czeremuga: Nehmen wir ein Beispiel: Ein Unternehmen baut ein Kraftwerk. Normalerweise benötigt man für das Bauvorhaben zumindest eine Bauleistungsversicherung und eine Montageversicherung, denn beim Bau drohen jede Menge Gefahren. Gerade bei Großprojekten bedienen sich Unternehmen sogenannter Projektversicherungen, die das Bauleistungs- und Montagerisiko abdecken und als Allgefahrenversicherung ausgestaltet sind. Sie versichert auch Gefahren, die Bauherren nicht vorhergesehen haben.

procontra: Welche Vorteile haben All-Risk-Policen noch?

Czeremuga: Ein ganz wesentlicher Vorteil ist die Beweislastumkehr. Angenommen eine Versicherung lehnt die Zahlung auf einen Schaden ab und der Versicherte will das anfechten. Normalerweise muss er dann beweisen, dass der Schaden durch eine versicherte Ursache eintrat – das geht nur mit Anwalt und kann teuer werden. Bei der All-Risk-Versicherung ist es umgekehrt: Lehnt der Versicherer die Auszahlung ab, muss er selbst nachweisen, dass der Schaden nicht gedeckt ist.

procontra: Machen sich Makler bei einem so hohen Deckungsumfang nicht überflüssig?

Czeremuga: Auf keinen Fall. Denn aufgrund des potenziell großen Deckungsumfangs versuchen Versicherer an anderen Stellen des Vertrages Hürden für den Versicherungsschutz einzubauen, etwa indem sie dem Versicherungsnehmer viele Verhaltensregeln, sogenannte Obliegenheiten, auferlegen. Hier müssen Berater ins Detail gehen und sehr viel vor Vertragsschluss klären, was andernfalls später ein Richter zu klären hat.

procontra: Hätten Sie ein Beispiel?

Czeremuga: Der Klassiker ist ein Brand verursacht durch ein elektrisches Gerät. In den Standard-Versicherungsbedingungen von All-Risk-Policen finden sich zwar oft gesetzliche Vorgaben zum Thema Brandschutz und Wartung der Geräte wieder. Aber es ist dennoch sinnvoll, solche allgemeinen Vorgaben an den jeweiligen Betrieb anzupassen und zu schauen, wie sie versicherungskonform im Unternehmen umgesetzt und protokolliert werden können. Hier bedarf es einer Maklerexpertise – ein Laie kann das gar nicht sehen. Ein weiterer Streitpunkt im Schadenfall ist die Unterversicherung. Hier können Makler von Anfang an gegenlenken.

procontra: Was müssen Makler beim Thema Unterversicherung beachten?

Czeremuga: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn durch die Police eine zu geringe Versicherungssumme abgedeckt ist. Beispiel: Ein Gebäude ist 12 Millionen Euro wert, versichert sind aber nur zehn Millionen. Im Brandfall wäre das Gebäude für zwei Millionen Euro unterversichert. Versicherer können dann im Schadenfall die Leistung kürzen und argumentieren, der Versicherte hab eine zu geringe Prämie gezahlt. Makler können beispielsweise einen Unterversicherungsverzicht mit der Versicherung vereinbaren.