Neue Tarife für Berufsunfähigkeits- und Hausratversicherungen

Die Bayerische bietet ihre Hausratversicherung mittlerweile in sechs Tariflinien an und setzt auf das Thema Nachhaltigkeit. Beim Thema Arbeitskraftabsicherung bringt die Helvetia ein fondsgebundenes Produkt, bei der Dialog setzt man auf neue Features.

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10:03 Uhr | 12. März | 2021
Produkte & Personalien

Einige Versicherer haben ihre Produkte erneut einem Update unterzogen.

Nachdem bereits in den vergangenen Wochen mehrere Anbieter ihre Hausratversicherungen mit einem neuen Anstrich versehen haben, hat nun auch die Bayerische ihr Produkt überarbeitet: Statt wie bisher drei gibt es nun sechs Tariflinien. Zusätzlich können weitere Bausteine gebucht werden (Naturgefahren, Fahrrad, Glasbruch, Reise + Nachhaltigkeit).  

Der Nachhaltigkeits-Baustein bietet Kunden unter anderem nach einem Schaden Mehrleistungen in Höhe von 20 Prozent für nachhaltig produzierte Ersatzprodukte wie Bodenbeläge, Farbe, Möbel, Kleidung oder Haushaltsgeräte der höchsten Energieeffizienzklasse. Kommt es zu einem Brand, wird das durch das Feuer freigesetzte CO2 klimaneutral gestellt. Hierfür will die Bayerische zertifizierte Klimaschutzprojekte unterstützen. Wie andere Anbieter auch, pflanzt die Bayerische für jeden abgeschlossenen Nachhaltigkeits-Baustein einen Baum in Afrika.  

Über alle Tariflinien hinweg bietet die Bayerische eine Beitragsbefreiung bei unverschuldet. Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit, einen Zuschuss zum Lieferdienst, wenn die Küche aufgrund eines Schadens nicht benutzbar ist, sowie ein Bedingungsupdate.    

Helvetia bringt fondsgebundene BU-Versicherung auf den Markt

Mit der „Helvetia Clever Protect“ hat die Helvetia eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ins Leben gerufen, bei der die Prämien teilweise in Aktienfonds investiert werden. Ein ähnliches Produkt hat in Deutschland bislang lediglich die Gothaer auf dem Markt.  

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Der Kunde hat dabei die Wahl aus drei „Baskets“ mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. Der „Basket“ Anlagestrategien besteht aus vier aktienfondsbasierten Helvetia-Anlagestrategien, die in Zusammenarbeit mit den Vermögensverwaltern Vontobel und HSBC aktiv gemanagt werden. Der „Basket“ ETF setzt auf fünf Exchange-Traded-Funds und günstige Verwaltungskosten, der „Basket“ Nachhaltigkeitsfonds setzt sich aus vier nachhaltigen Investmentfonds zusammen.  

Mit der fondsbasierten Berufsunfähigkeitsversicherung setzt die Helvetia darauf, die Prämien – eine entsprechende Wertentwicklung der Fonds vorausgesetzt – für die Kunden möglichst niedrig zu halten. Eventuell erhalten diese gegen Ende der Vertragslaufzeit auch ein Guthaben ausgezahlt.  

Darüber hinaus wirbt die Helvetia mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien, mit denen die Absicherung an die individuellen Lebens- und Einkommensentwicklung angepasst werden kann. Zudem kann die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit eingeschlossen werden, so dass bereits bei einer sechsmonatigen Krankschreibung eine Leistung fällig wird.  

Dialog überarbeitet Tarife für AKS und Risikoleben

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali, hat seine Arbeitskraftabsicherung sowie Risikolebensversicherungen einem Tarif-Update unterzogen. So ist im Tarif RISK-vario Basic nun das Motorradfahren eingeschlossen. In allen Risikotarifen kann nun eine Dread-Disease-Zusatzversicherung gewählt werden, zudem wurde die Untersuchungsgrenze für das ärztliche Zeugnis für Personen bis 49 Jahre auf 500.000 Euro angehoben.  

Beim Thema Raucher/ Nichtraucher wird nun präziser differenziert: In Zukunft wird hier zwischen Rauchern, kurzfristigen Nichtrauchern (12 Monate) und langfristigen Nichtrauchern (10 Jahre) unterschieden. Beim Baufinanzierungskurzantrag wurde die Summengrenze auf 500.000 Euro angehoben, im Premium-Tarif gibt es zudem einen Baubonus von zehn Prozent der Versicherungssumme (maximal 30.000 Euro).  

Überarbeitet wurde auch die Arbeitskraftabsicherung: So stellen schwere Erkrankungen zukünftig einen Leistungsauslöser für maximal 15 Monatsrenten dar, unabhängig davon, ob der 50-prozentige BU-Grad erfüllt wurde oder nicht. In der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Leistung auch bei Anerkenntnis der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Für Selbstständige gibt es eine Umorganisationshilfe bis zu sechs Monatsrenten (max. 12.000 Euro); gesundheitliche Verbesserungen im Leistungsfall müssen nicht mehr gemeldet werden; bei Rehabilitationsmaßnahmen gibt es eine finanzielle Unterstützung.   Unterstützung gibt es auch für Kunden in finanziell herausfordernden Situationen: So können Kunden bei Zahlungschwierigkeiten eine zinslose Beitragsstundung für maximal zwölf Monate wählen. Zudem besteht nach fünf Beitragsjahren die Möglichkeit zur Beitragsfreistellung ohne Nennung von Gründen für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten.