Lemonade lenkt ein im Klausel-Streit

Über zwei Klauseln in den Hausrat- beziehungsweise Privathaftpflichtpolicen des Neo-Versicherers hatte sich der Bund der Versicherten beschwert und zur Unterlassung aufgefordert. Nun vermelden die Verbraucherschützer einen Erfolg.

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06:06 Uhr | 02. Juni | 2022

„Alles im Nu. Dufte Preise. Großes Herz“ – der Werbeclaim des US-amerikanischen Neoversicherers Lemonade an seine deutschen Kunden klingt verlockend. Seine Vertragsklauseln allerdings nicht – zumindest nicht für den Bund der Versicherten. Dieser hatte im November vergangenen Jahres den Versicherer abgemahnt, da aus Sicht des BdV die Policen des Unternehmens, die auf Wunsch Hausrat- und Haftpflichtschutz miteinander kombinieren, auf unzulässigen Versicherungsbedingungen basierten.

Für Ärger sorgte unter anderem die folgende Passage: „Für den Fall, dass du umziehst, musst du diese Versicherungspolice kündigen und eine neue Versicherungspolice für deine neue Adresse abschließen“ sowie „Sobald du aus deinem alten Zuhause vollständig ausgezogen bist, spätestens jedoch einen Monat nach Umzugsbeginn, endet diese Versicherungspolice automatisch.“

Wer also auszieht, verliert automatisch den essentiellen Privathaftpflichtschutz – ohne, dass es vorher zur Kündigung gekommen ist. Ein Unding aus Sicht der Verbraucherschützer: „Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher*innen wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden.“ Für Ärger sorgte zudem, dass geliehene Sachen nicht im Hausratschutz inkludiert waren.

Auf procontra-Nachfrage war sich Lemonade damals keiner Schuld bewusst – der Privathaftpflichtschutz würde bei einem Umzug nicht gekündigt werden, sondern weiter auf unbestimmte Zeit fortbestehen, versicherte die für das Deutschland-Geschäft zuständige Zentrale in Amsterdam.  

Nun folgt aber wohl dennoch das Einlenken. So vermeldet der BdV, dass Lemonade sich bereiterklärt hat, auf die alten Regeln zu verzichten und entsprechende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben habe. Wer nun also umzieht, kann sich sicher sein, seinen Haftpflichtschutz zu behalten.

„Die Privathaftpflichtversicherung endet, weil man umzieht? Solche Klauseln sind nicht so spritzig! Wir freuen uns für die Kundinnen und Kunden, dass Lemonade das nun nachgebessert und die Bedingungen glatt gezogen hat“, kommentierte BdV-Vorstand Stephan Rehmke.

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