Kampf gegen Geldwäsche: Verbände stocken Info-Angebot auf

Zum 1. August dieses Jahres wurde das Geldwäschegesetz erneut reformiert – für Vermittler erwuchsen daraus neue Verpflichtungen. Nun haben die Vermittlerverbände Votum und AfW weitere Hilfestellungen für Vermittler erarbeitet.

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11:12 Uhr | 17. Dezember | 2021

Zum 1. August hat die Bundesregierung das Geldwäschegesetz nochmals angepasst: In Zukunft müssen darum alle transparenzpflichtigen Unternehmen alle erforderlichen Informationen ans Transparenzregister übermitteln, die derzeit umfangreichen Ausnahmen werden aufgehoben.    

Auch Maklerbetriebe fallen unter die neuen Regeln. Der dadurch entstehende regulatorische Mehraufwand wurde bereits seitens des Vermittlerverbands BVK kritisiert, der die Gesetzesverschärfung als „weitere Verwaltungsbelastung für jedes Vermittlerunternehmen“ bezeichnete.  

Auch in der neuen Legislaturperiode dürfte das Thema Geldwäschebekämpfung eine hohe Bedeutung einnehmen – entsprechend viel Platz wurde dem Thema im aktuellen Koalitionsvertrag eingeräumt. Für Versicherungsvermittler gibt es folglich einiges zu beachten. Eine Hilfestellung boten im Sommer die Vermittlerverbände AfW und Votum zusammen mit dem Geldwäsche-Experten Andreas Sutter an, die einen umfangreichen Leitfaden für Vermittler zum Thema erstellten.  

Nun legen die Autoren nach und veröffentlichten an diesem Freitag zusätzlich ein FAQ auf ihrer Seite. Auf insgesamt elf Seiten erhalten Vermittler Informationen aus den Bereichen Verpflichtungen, Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, Schulungen, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Sorgfaltspflichten sowie Verdachtsmeldungen.  

Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen:  

Das FAQ findet man, wie auch den Leitfaden, unter anderem auf der Webseite des AfW.

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