Ex-Wirecard-Chef feiert Sieg gegen D&O-Versicherer

Der ehemalige Chef der Wirecard AG Markus Braun streitet sich mit seiner D&O-Versicherung um die Bezahlung seiner Rechtsanwälte. Nun trug er vor dem OLG Frankfurt einen Sieg davon.

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14:07 Uhr | 07. Juli | 2021

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der insolventen Wirecard AG, Markus Braun, hat im Streit um Leistungen aus seiner D&O-Versicherung einen juristischen Sieg erlangt. Das OLG Frankfurt (Az: 2-08 O 320/20) urteilte im Eilverfahren, dass der Versicherer Chubb die Anwaltskosten für den vor Gericht stehenden Braun zahlen müsse.  

Im vergangenen Sommer war herausgekommen, dass ein angeblich aus TPA-Geschäften (Third-Party-Acquirer) resultierendes Treuhandguthaben von insgesamt 1,9 Milliarden nicht auf den Konten der philippinischen Banken vorhanden war. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen verweigerte Wirecard daraufhin das Testat für den Jahresabschluss 2019, das Unternehmen erklärte kurze Zeit später seine Insolvenz.

Versicherer berief sich auf Arglist

Braun, der seit gut einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, werden seitens der Staatsanwaltschaft bandenmäßiger Betrug, Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz vorgeworfen – der Österreicher weist diese Anschuldigungen zurück und erklärte sich selbst zum Opfer des Betrugs.    

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Im Streit mit D&O-Versicherer Chubb ging es nun darum, wer für die Anwaltskosten von Braun aufkommen müsse. Der Versicherer verweigerte die Leistung und berief sich darauf, von Braun arglistig getäuscht worden zu sein.

Allerdings findet sich in den Vertragsbedingungen folgende Klausel:  

„Im Zweifel über das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung wird der Versicherer Verteidigungskosten gewähren. Dies gilt auch, wenn der Anspruch auf Schadensersatz oder das Verfahren auf eine Rechtsnorm gestützt wird, deren Voraussetzungen nur bei Vorsatz erfüllt sein können. Steht das Vorliegen einer wissentlichen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung fest, entfällt der Versicherungsschutz. Als Feststellung gilt eine rechtskräftige Entscheidung oder ein Eingeständnis der versicherten Person, aus der/dem sich die Tatsachen ergeben, welche die wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung belegen.“  

Versicherer muss weiter für Anwaltskosten aufkommen

Kurzum: Der Versicherungsschutz entfällt erst bei der Feststellung einer vorsätzlichen und wissentlichen Pflichtverletzung. Da Braun die Vorwürfe jedoch bestreitet und ein rechtskräftiges Urteil noch aussteht, muss der Versicherer weiterhin für die Anwaltskosten aufkommen.  

Zuvor hatte bereits das Frankfurter Landgericht zugunsten von Braun geurteilt.  

Laut eines Berichts des Handelsblattes droht der Fall Wirecard auch noch für andere Versicherer teuer zu werden. So habe das ehemalige DAX-Unternehmen unter anderem D&O-Policen über 150 Millionen Euro abgeschlossen. Während Chubb als sogenannter Grundversicherer agiere, gebe es unter anderem auch Verträge mit der R+V, Swiss Re sowie dem Industrieversicherer der Allianz, AGCS.