Ex-Wirecard-Chef erhält PR-Kosten von D&O-Versicherung erstattet

Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun steht unter dem Schutz seiner D&O-Versicherung. Er erhält mindestens Leistungen zur Verbesserung seines Rufs in der Öffentlichkeit, entschied nun das OLG Frankfurt. Die Ausgaben seiner Managerhaftpflicht könnten aber noch deutlich steigen.

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14:11 Uhr | 08. November | 2021

Es ist ein Etappensieg für den ehemaligen Wirecard-CEO Markus Braun. Aus einer D&O-Police stehen ihm Leistungen zur Verbesserung seines öffentlichen Rufs zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte am Freitag in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 7 U 96/21), dass Braun „Anspruch auf Gewährung von vorläufigem Versicherungsschutz für PR-Kosten" habe.

Seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals befindet sich Braun in der medialen Berichterstattung. Um gegen bestimmte kritische Berichterstattung vorzugehen, habe der frühere Vorstandsvorsitzende des mittlerweile insolventen Konzerns eine auf Presserecht spezialisierte Kanzlei sowie eine Presseagentur beauftragt. Die dafür anfallenden Kosten wolle er von der beklagten Versicherung ersetzt haben.

D&O muss mindestens teilweise leisten

Zunächst wurde diese Forderung vom Landgericht Frankfurt abgelehnt, im jetzigen Eil-Berufungsverfahren bekam Braun aber Recht. Gemäß den Versicherungsbedingungen seien PR-Kosten gedeckt, wenn einer versicherten Person „durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden" drohe, so das OLG. Der Versicherer hatte argumentiert, dass die Kosten nur im Falle von Berichten über zivilrechtliche Verfahren versichert seien, nicht aber im Falle von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Einer solchen Unterscheidung erteilten die Richter aber eine Absage.

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In einem vorangegangenen Eilverfahren im Juli hatte das OLG Frankfurt den D&O-Versicherer Chubb bereits zur vorläufigen Übernahme von Brauns Anwaltskosten verurteilt. Chubb hatte zunächst die Leistung verweigert, da man bei Braun Vorsatz vermutete. Die Übernahme der Anwaltskosten werde allerdings erst im Hauptsacheverfahren am 01.12.2021 vollständig geklärt. Anders die Übernahme der PR-Kosten. Diese, im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist gemäß Angaben des Gerichts nicht anfechtbar.

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