Ermittlungen zu Öko-Schwindel bei der DWS

Greenwashing-Vorwürfe gegen die Fondsgesellschaft DWS haben die Finanzaufsicht Bafin und die US-Börsenaufsicht SEC auf den Plan gerufen: Das Unternehmen soll bei seinen nachhaltigen Vermögensanlagen falsche Angaben gemacht haben, heißt es. Ob dies tatsächlich irreführend war, wird jetzt überprüft.

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13:08 Uhr | 27. August | 2021

Die Deutsche-Bank-Fondsgesellschaft DWS steht am Pranger: Wie das „Handelsblatt“ aus Finanzkreisen erfuhr, wollen die Finanzaufsicht Bafin und die US-Börsenaufsicht SEC wegen des Verdachts auf grünen Etikettenschwindel bei dem Unternehmen ermitteln. Der Hintergrund: Vor einigen Wochen hatte die ehemalige DWS-Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler im „Wall Street Journal“ behauptet, dass die DWS über ihre nachhaltigen Vermögensanlagen falsche Angaben gemacht habe. In der Folge brach der Aktienkurs der Fondsgesellschaft um mehr als 13 Prozent ein, auch der Börsentitel des Mutterkonzerns Deutsche Bank verbilligte sich um mehr als zwei Prozent.

ESG-Kriterien nicht unbedingt erfüllt

Zu den Vorwürfen äußerte sich bislang weder die DWS noch die Bafin oder die SEC, auch die Deutsche Bank lehnte einen Kommentar ab. DWS-Chef Asoka Wöhrmann hatte bislang stets betont, dass sein Unternehmen in puncto ESG einen in der Branche „einzigartigen Ansatz zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten“ vorweise. 459 Milliarden Euro seien nach Unternehmensangaben im Jahr 2020 der Kategorie „ESG-Integration“ zugeordnet gewesen – ein Anteil von 60 Prozent des gesamten Fondsvermögens. Laut Ex-Managerin Fixler sei das ökologisch, sozial und ethisch angelegte Fondsvermögen damit aber als zu hoch ausgewiesen worden. Es habe sich nur um Vermögen gehandelt, das anhand von ESG-Daten auf Nachhaltigkeit überprüft worden sei – tatsächlich erfüllt habe es die ESG-Kriterien damit nicht unbedingt.

In Bezug auf die Greenwashing-Vorwürfe teilte ein Sprecher der DWS dem „Handelsblatt“ mit: „Wir weisen die Anschuldigungen einer ehemaligen Mitarbeiterin entschieden zurück. Die DWS steht zu den Offenlegungen in ihren Jahresberichten.“ Mit „ESG-integrierten“ Anlagen sei das Vermögen gemeint gewesen, das in puncto Nachhaltigkeit auf den Prüfstand gestellt wurde. Es habe bei der Veröffentlichung des Geschäftsberichts keine verbindlichen Standards zur Klassifizierung nachhaltiger Investments gegeben.

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Bafin will mit eigenem Regelkatalog "Greenwashing" verhindern

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ darf mit Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung am 10. März dieses Jahres nicht mehr nach Belieben verwendet werden – beispielsweise, um „grüne“ Investmentfonds oder „grüne“ Fondspolicen werbewirksam zu vermitteln. Aus Sicht der Bafin reicht diese Regelung jedoch nicht aus. Sie gebe zwar die Berichtspflichten der Fondsanbieter vor, aber nicht die Kriterien für die Anlagebedingungen. Um die europäischen Vorgaben zu ergänzen und „Greenwashing“ einen Riegel vorzuschieben, erstellt die Bafin aktuell einen eigenen Regelkatalog dazu. Vorgesehen ist unter anderem eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände von 75 Prozent. „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, erklärte BaFin-Exekutivdirektor Dr. Torsten Pötzsch im aktuellen BaFin-Journal. Aus Sicht der Fondsanbieter ist diese Quote zu hoch – sie befürchten Schaden für den Fondsstandort Deutschland, da neue nachhaltige Fonds künftig in Luxemburg aufgelegt werden könnten.

Die Ex-Managerin Fixler wurde nach der Probezeit im Frühjahr 2021 bei der DWS entlassen. Sie soll sich aktuell mit dem Fondshaus vor dem Arbeitsgericht streiten, ob die Kündigung tatsächlich in der Probezeit erfolgt war oder nicht.

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