„Die Tätigkeitsbeschreibung sorgt am häufigsten für Probleme“

Der Antragsprozess für die BU-Versicherung ist für viele Versicherte eine echte Herausforderung, die großes Frustpotenzial birgt. Doch es gibt Hilfe: procontra sprach mit leistbar24-Geschäftsführerin Isabel Stabenow über ihre Arbeit und wie auch Makler partizipieren können.

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06:09 Uhr | 07. September | 2021

Wer berufsunfähig wird, befindet sich häufig in einem Ausnahmezustand. Keine gute Ausgangsituation, um die oft komplexen Leistungsanträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auszufüllen. Viele Versicherungsnehmer kommen dabei schnell an ihre Grenzen – insbesondere dann, wenn psychische Probleme die Ursache für die Berufsunfähigkeit sind. Denn wer mit Depressionen zu kämpfen hat, dürfte mit den umfangreichen Fragekatalogen der Versicherer oftmals überfordert sein. Fehlerhafte beziehungsweise unzureichend ausgefüllte Anträge ziehen weitere Nachfragen der Versicherer nach sich – entsprechend kann sich der Prozess, an dessen Ende dem Kunden endlich seine BU-Rente ausgezahlt wird, in die Länge ziehen. Das Frustpotenzial ist folglich hoch. Laut einer aktuellen Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen besteht der Grund für eine Ablehung bei einem Drittel aller BU-Anträge darin, dass der Kunde im Laufe des Leistungsantrags nicht mehr auf die Fragen des Versicherers antwortet.Anstatt sich alleine durch den Leistungsprozess zu kämpfen, können Versicherte jedoch auch auf die Hilfe von Profis zurückgreifen. Wie diese konkret helfen können und welche Kooperationsmöglichkeiten Maklern hierbei zur Verfügung stehen, erklärt Isabel Stabenow, Geschäftsführerin von leistbar24, im procontra-Interview. procontra: Psychische Erkrankungen sind laut Angaben der Versicherer immer häufiger Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Spiegelt sich das auch in Ihrem Arbeitsalltag wider?Isabel Stabenow: Ja, aber das ist bei uns keine neue Entwicklung. Schon seit langem erhalten wir die meisten Anfragen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen.procontra: Laut einer Erhebung des Analysehauses Franke & Bornberg dauert die Regulierung von psychischen Erkrankungen durch den BU-Versicherer in der Regel deutlich länger als bei körperlichen Einschränkungen. Warum ist das so?Stabenow: Psychische Einschränkungen, wie beispielsweise eine verringerte Konzentrations- oder Merkfähigkeit, sind nicht so leicht messbar wie körperliche Beschwerden, beispielsweise ein Krebstumor – das betrifft sowohl Versicherungsnehmer/innen als auch Versicherer. Für den/die Versicherungsnehmer/in wird es dadurch schwieriger, die konkreten Einschränkungen im Arbeitsalltag darzulegen – diese sind schließlich von Tätigkeit zu Tätigkeit unterschiedlich. Entsprechend wahrscheinlicher werden daher Nachfragen beziehungsweise Begutachtungen durch den Versicherer, wodurch sich der Prozess natürlich in die Länge zieht. Wesentlich erschwert wird die Situation zudem dadurch, dass Menschen mit Depressionen oder anderen psychischen Problemen häufig nicht in der Verfassung sind, die doch umfangreichen Leistungsanträge vollständig und aus Sicht des Versicherers nachvollziehbar zu beantworten.procontra: Wo liegen denn hier Ihrer Erfahrung nach die größten Fallstricke?Stabenow: Hier lässt sich eindeutig feststellen: Die Tätigkeitsbeschreibung sorgt am häufigsten bei den Versicherungsnehmern/innen für Probleme. Viele fokussieren sich auf die medizinische Ebene und vernachlässigen dabei den beruflichen Aspekt, sprich die genaue Beschreibung der Tätigkeiten aus zuletzt gesunden Tagen. Entscheidend ist wie sehr die Erkrankung sie hierbei einschränkt. Nehmen wir zum Beispiel einen Bäcker: Es reicht nicht zu schreiben: Mein Arbeitsalltag besteht zu 20 Prozent aus Pralinen, 20 Prozent Brot und 20 Prozent Kuchen – stattdessen gilt es, jede einzelne ausgeführte Tätigkeit möglichst detailliert zu beschreiben, so dass der Versicherer eine Grundlage bekommt, auf der er entscheiden kann. In vielen Leistungsanträgen wird zur Beantwortung dieses Themenkomplexes wenig Platz gelassen, weswegen die Versicherungsnehmer/innen denken, sich kurz fassen zu können.procontra: An dieser Stelle kommen Sie ins Spiel. Wie läuft eine typische Beratung bei Ihnen ab?Stabenow: Als erstes steht eine Prüfung der Ansprüche an. Das bedeutet, dass wir sowohl anhand der medizinischen Berichte prüfen, ob unser/e Mandant/in gegenüber der BU-Versicherung leistungsberechtigt ist. Genauso prüfen wir aber auch den Versicherungsvertrag, um die genauen Leistungsansprüche des/r Mandanten/in zu ermitteln. Dabei gilt es natürlich, weitere Ansprüche, beispielsweise gegenüber der Krankentagegeldversicherung, ebenfalls zu berücksichtigen, da der erkrankte Versicherungsnehmer/in hier gegebenenfalls mit Rückforderungen zu rechnen hat. Am Ende dieser Prüfung, für die wir 290 Euro veranschlagen, ist der/die Mandant/in über den zu erwartenden Leistungsumfang aus der BU- Versicherung informiert und kann die Erfolgsaussichten der Beantragung sowie den Aufwand der noch zu erzeugenden Nachweise zur Beantragung einschätzen.procontra: Danach beginnt aber erst der eigentliche Leistungsantragsprozess.Stabenow: Danach kann sich der/ die Mandant/in entscheiden: Sollen wir für ihn/sie in Vollmacht agieren? Das bedeutet, dass wir mit unserem/er Mandant/in zusammen den gesamten BU-Leistungsantrag ausfüllen inklusive der Tätigkeitsbeschreibung und im Anschluss die Kommunikation mit allen Beteiligten – den Ärzten, dem Versicherer und eventuell bei Selbständigen noch dem/r Steuerberater/in – übernehmen. Alternativ kann der/die Mandant/in natürlich die Kommunikation selbst managen und sich nur bei Einzelfragen an uns wenden – in der Regel wird aber seitens unserer Mandantschaft das erste Modell bevorzugt.procontra: Und so lässt sich der Antragsprozess beschleunigen?Stabenow: Eine Beschleunigung erfolgt schon deswegen, weil wir stets mit denselben Versicherern zusammenarbeiten und wissen, welche jeweiligen Punkte beim Antragsprozess ins Gewicht fallen und worauf besonders Wert gelegt wird. Wir sagen unseren/er Mandant/in, dass der gesamte Prozess bis zur Entscheidung bis zu sechs Monaten dauern kann. In der Regel geht es aber wesentlich schneller: Wenn es von Seiten des Versicherers keine Nachfragen gibt, kann die Leistungsentscheidung bereits nach zehn Tagen fallen. Bei Nachfragen an die Ärzte oder bei der Vereinbarung von Vor-Ort-Terminen z.B. im Unternehmen des Versicherungsnehmers, dauert es circa drei Monate, bis der Antrag bewilligt wird.procontra: Können auch Makler mit ihnen kooperieren?Stabenow: Wir bieten Maklern/innen den Download unseres Dienstleistungszertifikats an, das diese beim Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Kunden/innen zum Versicherungsschein zusätzlich überreichen können. Bei Vorlage dieses Zertifikats erfolgt die von mir beschriebene Prüfung der Ansprüche von uns kostenfrei. Auf diese Weise können Makler/innen Befürchtungen der Kunden/Kundinnen vor dem komplizierten Leistungsantragsprozess, der medial immer wieder thematisiert wird, begegnen und bieten einen deutlichen Mehrwert.

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