Trotz leichtem Anstieg
Ein Assekuradeur, der sich selbst mit dem Begriff „Versicherer“ adelt oder eine hippe junge Online-Plattform, die augenscheinlich alles ist, nur kein Makler – in den Vorgängen, die auf dem Tisch der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) landen, geht es häufig um irreführende Werbung, mit denen sich manche Firmen ungerechtfertigte Vorteile gegenüber ihren Mitbewerbern verschaffen. Nun hat der Verein seinen Jahresbericht 2024 vorgelegt.
Demnach gingen, wie schon im Vorjahr, rund 3.100 Aktenvorgänge bei der Wettbewerbszentrale ein. Der Anteil der Versicherungsbranche an diesen fiel dabei erneut sehr gering aus. Lediglich 29 davon bezogen sich auf Versicherungsvermittler (2023: 13). Das teilte Dr. Fabio Schulze, Syndikusrechtsanwalt der Wettbewerbszentrale für den Branchenbereich Finanzmarkt, auf procontra-Nachfrage mit. Trotz des Anstiegs blieb die Gesamtzahl der Beschwerden über Vermittler also auf einem sehr niedrigen Niveau. Unbedeutend sind diese Fälle aber nicht. Über einige davon konnte procontra sogar exklusiv berichten.
Gesunken ist hingegen, ebenfalls von niedrigem Niveau kommend, die Anzahl der Beschwerden über Versicherungsunternehmen. Sie ging von 23 auf nur noch 12 zurück.
Die Wettbewerbszentrale geht auf Unternehmen zu, die unlauteren Wettbewerb betreiben. Dabei spielen regelmäßig auch Abmahnungen von verbotenen Akquisemethoden und belästigender Werbung durch Vermittler eine Rolle. Was erlaubt ist und was nicht, erklärt Syndikusrechtsanwalt Schulze im procontra-Interview.