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Was taugt die neue Allianz-bKV der Klinikrente?

Die betriebliche Krankenversicherung boomt seit einigen Jahren und wächst immer weiter. Die Branchenlösung Klinikrente hat kürzlich mit der Allianz das Portfolio um eine solche bKV erweitert. Wir haben uns die neue Lösung angeschaut.

13:07 Uhr | 31. Juli | 2025
procontra Produkt-Check

Diesmal hat Versicherungsmakler Oliver Mest im procontra-Produktcheck die neue Allianz-bKV der Branchenlösung Klinikrente unter die Lupe genommen.

| Quelle: procontra

Was leistet der Tarif?

Die bKV der Klinikrente umfasst das gesamte bKV-Portfolio der Allianz. Im Fokus stehen die drei Budgettarife Basis (Budget 300 Euro), Komfort (Budget 500 Euro) und Premium mit einem Budget von 900 Euro. Die Budgets können für das ganze Leistungsspektrum von Sehhilfen über Präventionsmaßnahmen, Zuzahlungen für Arzneimittel bis zu Heilpraktiker- und Zahnarztleistungen eingesetzt werden. Im Baustein Premium ist zusätzlich ein Zahnschutz ohne Budgetgrenze mit vereinbart: Hier werden 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlung und -vorsorge (inklusive GKV-Leistungen) sowie die Kosten für professionelle Zahnreinigung (ohne Obergrenze) übernommen. Zahnersatz wird zudem zu 70 Prozent erstattet (inklusive der Leistungen der GKV). Die oftmals teuren Zahnarztbesuche gehen auf diese Weise nicht zu Lasten des Budgets oder überfordern diese sogar – und den Mitarbeitenden steht das Budget weiterhin für andere Gesundheitsleistungen zur Verfügung.

Die Budgets sind mit Beiträgen von 13,69 Euro bei 300 Euro Budget bis 49,15 Euro bei 1.500 Euro Budget passgenau konzipiert für den steuerlichen Rahmen des Sachbezugs. Wenn weitere Bausteine dazukommen, wird der Rahmen schnell strapaziert und es werden steuerliche Erwägungen notwendig werden: Der zusätzliche Zahnschutz liegt je nach Erstattungsniveau zwischen 17,83 Euro und 48,27 Euro, stationärer Schutz kann für knapp 22 Euro zusätzlich vereinbart werden und die Kostenübernahme für weitere Vorsorgeuntersuchungen für rund 7 Euro monatlich.

Was sind die Vorteile?

Versicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen und können die Leistungen ihrer bKV sofort in Anspruch nehmen. Es gibt keine Wartezeiten. Bereits laufende und angeratene Behandlungen sind ebenfalls mitversichert. Die Lösungen stehen sowohl gesetzlich als auch privat krankenversicherten Mitarbeitenden gleichermaßen offen. Ebenfalls lassen sich die Tarife individuell weiter an die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens anpassen, beispielsweise durch höhere Budgetstufen oder zusätzliche Zahn- und Sehhilfeleistungen. Es gibt zudem keine Sublimits, die Budgets können also für jede einzelne Leistung voll ausgeschöpft werden. Das wird laut Allianz, als Versicherer der Klinikrente, den Versicherten dabei helfen, das Leistungsvolumen ihrer bKV schnell zu umreißen:

„Wir machen es Mitarbeitenden maximal einfach, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Daher erstatten wir Zahnbehandlung und -ersatz entweder im oder außerhalb des Budgets. Außerdem nicht nur Vorsorgeuntersuchungen, sondern auch anschließende Behandlungen nach GOÄ – und das ohne festen Katalog. Und wir sehen die Erstattung für alle Zuzahlungen nach SGB V vor.”

Ein besonderes Bonbon: Ein nicht in Anspruch genommenes Budget kann im Folgejahr zusätzlich genutzt werden. So kann Budget angespart werden, etwa um es für größere Gesundheitsleistungen zu nutzen. Alle Tarife enthalten umfangreiche medizinische Assistance-Services der Allianz, wie Facharztvermittlung, eine medizinische Rund-um-die-Uhr-Hotline, ärztliche Videosprechstunden oder Pflege-Assistance. Zudem wird die Erhaltung der Gesundheit in den Fokus gerückt, wie die Allianz mitteilt: „Neben attraktiven Konditionen im Rahmen des Versorgungswerkes wird ein spezieller Assistanceservice zur Verfügung gestellt, der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen durch Online-Fitnessprogramme hilft, gezielt den Herausforderungen durch ihre Tätigkeit zu begegnen.”

Es findet bei Abschluss keine Gesundheitsprüfung für die Versicherten statt und auch Familienmitglieder können bis zu zwölf Monate nach Aufsetzen der bKV-Versorgung ohne Gesundheitsprüfung in die Versorgung auf dem Niveau des Familienangehörigen einsteigen.

Was sind die Nachteile?

Alle Tarife können ohne Einschränkungen bereits ab zehn versicherten Personen abgeschlossen werden. Das heißt im Umkehrschluss: Kleinere Kollektive von Leistungserbringern mit fünf bis neun Mitarbeitenden können lediglich mit speziellen Sonderlösungen versichert werden. Die sehen in aller Regel Ausschlüsse für die Leistungserbringer selbst vor: Bieten Zahnarztpraxen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die bKV der Klinikrente an, sind Zahnleistungen ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Arztpraxen, dort werden Präventionsleistungen, ambulante ärztliche Behandlungen sowie die Kostenübernahme für Arznei-, Heil- und Hilfsmittelzuzahlungen nicht übernommen. Und auch bei Heilpraktikern sind Heilpraktikerleistungen vom bKV-Katalog für die Mitarbeitenden ausgeschlossen. Stationäre Leistungen müssen in allen Tarifen separat versichert und können nicht über die Budgets abgedeckt werden. Der Zahnschutz sieht zudem Leistungen bei Kieferorthopädie nur bei Unfällen und schweren Erkrankungen vor.

Das sind kleinere Ausnahmen, die jedoch im Einzelfall sicherlich wichtig für den Versicherungsschutz sind – etwa bei der Mitversicherung von kleineren Kindern im Rahmen der bKV. Natürlich sind solche Einschränkungen auch immer der Kalkulation geschuldet, denn kieferorthopädische Maßnahmen belasten solche Tarife natürlich. Das gilt primär, wenn Tarife die Familie ohne Gesundheitsprüfung mitversichern und Budgets für das Folgejahr angespart werden können. Die Allianz sieht hier aber scheinbar keine Gefahr, heißt es doch in der Stellungnahme: “Unsere Tarife sind auskömmlich kalkuliert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Details nennen können.”

Wer ist die Zielgruppe?

Die Zielgruppe ist vom Anbieter sehr weit gefasst. Alle Unternehmen und auch Dienstleister der Gesundheitsbranche können die bKV für ihre Mitarbeitenden abschließen. Damit sind nicht nur Krankenhäuser, Praxen oder MVZ antragsberechtigt, sondern beispielsweise auch Labore, Sanitätshäuser, Pflegeunternehmen, Abrechnungsunternehmen oder IT-Dienstleister.

Tipps für den Vermittler und die Vermittlung

Grundsätzlich gelten hier die gleichen Spielregeln wie bei jeder bKV-Vermittlung: Vermittler sollten hauptsächlich bestehenden Schutz der Versicherten im Blick behalten und PKV-Versicherten zeigen, wie sie die bKV sinnvoll in ihren Vollschutz integrieren, um etwa Beitragsrückerstattungen aus der PKV zu bekommen. Gerade bei einer Ergänzung der Budgets um weitere Bausteine sollte ein Steuerberater an Bord geholt werden, wenn die Grenzen für den steuerfreien Sachbezug überschritten werden.

Das Fazit

Die bKV der Klinikrente schafft für Gesundheitsdienstleister eine wirklich umfassende Möglichkeit, die Mitarbeitenden endlich in puncto Gesundheitsvorsorge zu unterstützen. Kleine Abstriche gibt es primär bei Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, Kleinstpraxen mit weniger als fünf Angestellten können die bKV-Klinikrente leider gar nicht nutzen. Die Beiträge für die Budgets sind so gewählt, dass Arbeitgeber hier im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs gut arbeiten können. Bei Zusatzleistungen könnte das schwieriger werden. Den guten Gesamteindruck schmälert das aber nur am Rande.