Nach Urteil

UniImmo Wohnen ZBI: „Krisenfonds“ ist wieder im Vertrieb

Nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth war der Fonds vorläufig aus dem Vertrieb genommen werden. Jetzt ist er wieder zu haben - beim Fondsanbieter glaubt man nicht daran, dass das Urteil nach der Berufung Bestand haben wird.

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13:08 Uhr | 14. August | 2025
Zentrale der Union Investment

Die Union Investment vertreibt wieder ihren offenen Immobilienfonds "UniImmo Wohnen: ZBI"

| Quelle: Union Investment

Der im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geratene offene Immobilienfonds „Uniimmo Wohnen: ZBI“ ist wieder im Vertrieb. Das bestätigte ein Sprecher von Union Investment gegenüber der Nachrichtenagentur „Blomberg“, nachdem zuerst die „Immobilien Zeitung“ darüber berichtet hatte. 

Der Fonds hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem der Preis für den auf Wohnimmobilien spezialisierten Fonds schlagartig um 17 Prozent sank. Grund hierfür war eine Neubewertung des fondseigenen Immobilien-Portfolios, das die Sachverständigen plötzlich deutlich niedriger einschätzten als zuvor. In vielen Medien galt der Fonds danach als "Krisenfonds". 

Die Abwertung führte zu einer Diskussion darüber, ob die niedrige Risikobewertung der offenen Immobilienfonds gerechtfertigt sei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth kam im Bezug auf den UniImmo Wohnen: ZBI im Februar dieses Jahres zu dem Schluss: nein. Der Fonds dürfte nicht mit der niedrigen (2) bzw. mittelniedrigen (3) Risikoklasse bewertet werden. Daraufhin stellte Union Investment den Vertrieb des Fonds vorläufig ein, legte allerdings auch Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. 

Seit Anfang August wird der Fonds nun aber wieder vertrieben. Und zwar weiterhin mit der kritisierten Risikoklasse 3. Denn: Nach Abschluss der Analyse des Urteils sei man zu dem Schluss gekommen, dass das Urteil in einem Berufungsverfahren keinen Bestand haben werde, zitiert das „Handelsblatt“ einen Sprecher von Union Investment. 

Allerdings wird im Basisinformationsblatt nun auf das Urteil des Landgerichts Fürth hingewiesen. Aus diesem entstünden Risiken, wie beispielsweise verstärkte Anteilrückgaben. Gleichzeitig weißt man daraufhin, dass das Urteil überprüft werde. Der Passus wurde nach Abstimmung mit der Finanzaufsicht BaFin ergänzt.