34f-Vermittler: vzbv plädiert für BaFin-Aufsicht
Für viele Finanzanlagenvermittler ist es ein rotes Tuch: Die Bundesregierung verfolgt den Plan, die Aufsicht für die nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) registrierten Berater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Laut einer Umfrage würde dies jeder zweite 34f-Vermittler zum Anlass nehmen, seine Erlaubnis abzugeben. Ein deutlicher Rückgang des Beratungsangebots wäre die Folge.
Doch der Plan der Bundesregiering hat auch Befürworter. So hat man heute beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) noch einmal ausführlich Stellung zu der anvisierten Aufsichtsübertragung genommen und diese ausdrücklich begrüßt.
Schlagabtausch mit Vermittlerverbänden
„Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Es macht keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden, freie Finanzvermittler aber nicht. Es ist richtig, dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher macht“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das aktuelle Aufsichtssystem aus Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern unzureichend. Im Gegensatz zur BaFin hätten diese nicht genügend Ressourcen zur Erfüllung der Aufgabe.
Ein Argument, dass die Vermittlerverbände komplett gegenteilig betrachten. So bezweifelt man etwa beim AfW, dass die BaFin die rund 30.000 Beratungsanfragen stemmen kann, die jährlich allein bei den IHK eingehen. BVK-Präsident Michael H. Heinz äußerte sich dazu kürzlich mit den Worten: „Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll. Schließlich werden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des BMF zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“
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Beim vzbv geht man zudem von einer Doppelrolle der IHK aus, die zu Interessenkonflikten führt. Denn diese seien aktuell Aufsicht und Interessenvertreter der Finanzvermittler zugleich. Weiter heißt es:
Dadurch, dass die BaFin auch für die Produktaufsicht zuständig ist, etwa auf dem Grauen Kapitalmarkt, würde mit der Reform auch der Vertrieb unseriöser Produkte künftig erschwert.
Damit verweisen die Verbraucherschützer auf frühere Untersuchungen zu fehlenden Erlaubnissen für Vermittler auf dem Graumarkt.
Auch Nachbesserungen schlägt man beim vzbv vor. So wird etwa empfohlen, dass nur Berater, die konsequent auf Provisionen verzichten, den Begriff „unabhängig“ verwenden dürfen. Zudem sollte der Gesetzgeber sie zur gleichen Transparenz bei Produkt- und Beratungskosten verpflichten wie Banken und Sparkassen.
Die vollständige vzbv-Stellungnahme gibt es hier zum Nachlesen.
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