Widerspruchsstatistik

DRV reagiert auf Kritik: „Nur wenige Rentenbescheide sind falsch"

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wehrt sich unter Verweis auf ihre Widerspruchsstatistik gegen Vorwürfe, wonach viele ihrer Rentenbescheide falsch seien. Rentenberater sehen das indes anders.

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12:05 Uhr | 06. Mai | 2025
Eine Rentnerin zählt Geld

Nachzählen kann sich lohnen: Nach Ansicht von Rentenberatern sind viele Rentenbescheide falsch.

| Quelle: Olga Dobrovolska

Immer wieder machen Meldungen von fehlerhaften, zu niedrig angesetzten Rentenbescheiden die Runde. Jüngstes Beispiel: ein Interview im Tagesspiegel. Dort mahnt Rentenberater Christian Lindner aus Dresden Senioren zur Vorsicht. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass der Rentenbescheid richtig sei, meint der Rentenexperte, der zufällig denselben Namen trägt wie der Ex-Bundesfinanzminister. Und weiter: „Von den Bescheiden, die wir kontrollieren, sind rund 40 Prozent falsch.“

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) möchte solche Aussagen nicht auf sich sitzen lassen und weist sie als falsch zurück. Dabei beruft sie sich auf ihre Widerspruchsstatistik. Demnach wurden im Jahr 2024 rund 2 Millionen Rentenbescheide erlassen. In rund 159.000 Fällen wurde ein Widerspruchsverfahren durchgeführt. „Bei lediglich 0,8 Prozent dieser Widersprüche (also rund 1.200 Fälle) sind tatsächlich Fehler aufgetreten“, erklärt die DRV.

In 27,1 Prozent der Widersprüche, was rund 41.900 Fälle betreffe, habe die Deutsche Rentenversicherung von sich aus die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, da unter anderem Unterlagen nachgereicht wurden.

Versicherungsverlauf muss lückenlos sein

Fehlerhafte Rentenbescheide sind laut DRV in der Regel auf fehlende Informationen der Rentenversicherung zurückzuführen. Versicherte sollten daher grundsätzlich darauf achten, dass keine Lücken in ihrem Versicherungsverlauf enthalten seien. Auch wichtige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen sollte man der Rentenversicherung zeitnah mitteilen. Dies könnten zum Beispiel der Wechsel des Wohnortes oder der Bezug weiterer Sozialleistungen sein.

Wer einen Fehler im Rentenbescheid findet, kann übrigens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides schriftlich Widerspruch einlegen. Auch später besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. In beiden Fällen sind eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beizufügen.

Mit Widerspruch nicht zu lange warten

„Wenn sich herausstellt, dass man zu wenig Rente bekommt, erhält man eine Nachzahlung für vier Jahre“, erklärt Experte Lindner im Tagesspiegel-Interview. „Man sollte trotzdem nicht zu lange warten. Wenn sich nach 15 Jahren herausstellt, dass Ihre Rente zu niedrig ist, haben Sie elf Jahre verschenkt.“

Die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt nach eigenen Angaben monatlich rund 26 Millionen Renten aus. Durch umfassende Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen und eine fortschreitende Automatisierung von Abläufen sei das Risiko für mögliche Fehler generell sehr gering.