Altersvorsorge

Betriebsrentenstärkungsgesetz II: Kabinett gibt grünes Licht

Das Bundeskabinett hat auf seiner jüngsten Sitzung den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Grünes Licht gab es auch für den geplanten Stopp des ewigen Widerrufsrechts bei Lebenspolicen.

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13:09 Uhr | 04. September | 2025
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)

Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) während einer Kabinettssitzung.

| Quelle: Bundesregierung/Jesco Denzel

Wie procontra bereits berichtete, zielt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) darauf ab, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland zu stärken. Es hat dabei besonders kleinere Unternehmen und Beschäftigte mit geringem Einkommen im Fokus, die bisher oft keine Betriebsrenten haben.

So senkt der Entwurf, den das Kabinett jetzt auf seinem Weg in den Bundestag abgesegnet hat, die Hürden für eine Beteiligung an einem bestehenden Sozialpartnermodell, indem Sozialpartnermodelle künftig allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen.

Außerdem wird die Einkommensgrenze beim sogenannten „BAV-Förderbetrag“ für Beschäftigte mit geringen Einkommen moderat erhöht und künftig regelmäßig angepasst, sowie der jährliche BAV-Förderhöchstbetrag angehoben. So soll der Zugang zu Betriebsrenten für Beschäftigte mit geringen Einkommen verbessert werden.

„Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität bei"

„Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren. Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei“, sagt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Die Zielsetzung des BRSG II wird auch vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt. „Wir hoffen, dass mit diesem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wesentlich mehr Geringverdiener motiviert werden, auch betrieblich fürs Alter vorzusorgen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn eins sollte klar sein: Beim Verbreitungsgrad der bAV ist deutlich Luft nach oben. Nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten sorgt hierüber fürs Alter vor.“ 

Das BRSG II geht noch auf ein Gesetzgebungsverfahren der alten Ampelkoalition zurück, konnte von dieser aber nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.

In einem procontra-Interview bezeichnete Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), den jetzt vorliegenden Entwurf als Schritt in die richtige Richtung, in etlichen Punkten besteht aus seiner Sicht jedoch noch Verbesserungsbedarf.

Vom Kabinett beschlossen wurde auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts. Danach soll der Widerruf eines Vertrags über Finanzdienstleistungen künftig nur noch innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen möglich sein. Für Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. Die bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit würde somit klar begrenzt. Wie die Verbände darauf reagiert haben, lesen Sie hier.

Long Story short

  1. Ziel des BRSG II: Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken, besonders für kleine Unternehmen und Beschäftigte mit geringem Einkommen, die bisher wenig Zugang zu Betriebsrenten haben.

  2. Verbesserungen beim Zugang zu Betriebsrenten: Der Entwurf senkt die Hürden für die Teilnahme an Sozialpartnermodellen und erhöht die Einkommensgrenzen für den "BAV-Förderbetrag", um die Beteiligung von Geringverdienern an Betriebsrenten zu fördern.

  3. Beschränkung der Widerrufsmöglichkeit: Ein weiterer Gesetzentwurf des Kabinetts sieht vor, dass der Widerruf von Verträgen über Finanzdienstleistungen künftig nur noch innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen möglich ist, bei Lebensversicherungen gilt eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen