Versicherungsinnendienst erkämpft sich kräftiges Gehaltsplus
Vier Verhandlungsrunden hat es gebraucht, nun haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 183.000 Beschäftigten im Versicherungsinnendienst geeinigt. Dazu standen sich am Freitag, in einer siebenstündigen virtuellen Verhandlung die Vertreter des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) sowie der Gewerkschaften Verdi und DBV gegenüber.
Kern der Einigung sind die beiden Gehaltserhöhungen um 5,0 Prozent per 1. August 2025 und 3,3 Prozent per 1. September 2026 bei einer formellen Laufzeit vom 1. April 2025 bis zum 31. Mai 2027. Als erstes Angebot hatten die Arbeitgeber 3,6 und 3,3 Prozent abgegeben. Ver.di hingegen hatte 12 Prozent verlangt, um den Kaufkraftverlust der letzten Jahre auszugleichen.
Zwar liegt man mit Blick auf diese Zahlen nun näher an den AGV-Vorschlägen. Doch Verdi teilte nun mit, dass „die Einigung gerade für die untersten Lohngruppen eine deutliche Entlastung nach Jahren der Kaufkraftverluste bedeutet“. Beispielsweise erhalte die Lohngruppe A eine pauschale Erhöhung von 246 Euro, was einem deutlich höheren Gehaltsplus als 5 Prozent entspräche. In den Lohngruppen A und B sind bei Versicherungsunternehmen Menschen mit einfacheren Tätigkeiten, wie zum Beispiel dem Sortieren und Zuweisen der Eingangspost, beschäftigt.
Die weiteren Inhalte der Einigung teilt der AGV mit:
Die Gehaltsgruppen A und B werden strukturell verändert und hierbei die Gehaltsgruppe A und die beiden ersten Berufsjahresstufen der Gehaltsgruppe B über die Regelung für die allgemeinen Gehaltsgruppen hinaus erhöht. Die Gehaltsgruppe B gliedert sich künftig nur noch in zwei Stufen, nämlich eine bis zum dritten Berufsjahr, die andere ab dem vierten Berufsjahr.
Anhebung der Vergütungen für Auszubildende um 150 € ab 1. August 2025 und um 100 € ab 1. September 2026.
Verlängerung der Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und für den organisierenden Werbeaußendienst – d.h. ohne Rechtsanspruch – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors zu unveränderten Bedingungen – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (TV AÜG extern) – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses gemäß § 2a GTV für Angestellte von 20 € auf 25 € und für Azubis von 25 € auf 30 € ab 1. August 2025.
Verlängerung des Tarifvertrags „Übernahmeanspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen“ – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
Vereinbarung eines jeweils zusätzlichen freien Arbeitstages für Auszubildende zur Prüfungsvorbereitung vor der GAP I und GAP II unter Anrechnung interner oder externer Prüfungsvorbereitungsmaßnahmen – mit Geltung ab 1. September 2025.
Entfristung des Tarifvertrages zur Qualifikation (TVQ).
Verlängerung des Anspruchs auf Umwandlung der Mai Sonderzahlung in Freizeit – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
Verhandlungsverpflichtung zu den beiderseits nicht im Zuge der Tarifrunde behandelten Themen.
Das rechtsverbindliche Zustandekommen des neuen Tarifvertrags hängt nun noch von einem Mitgliedervotum der Gewerkschaft Verdi ab. Dessen Ergebnis muss bis zum 8. August vorliegen. Verdi selbst gibt seinen Mitgliedern dafür bis zum 4. August Zeit. Die große Tarifkommission der Gewerkschaft empfiehlt dazu eistimmig die Annahme des mit dem AGV abgestimmten Pakets.
Dieses hat sich der Versicherungsinnendienst über Monate hart erkämpft. Mehrere Streiks an zahlreichen großen und kleinen Versicherungsstandorten hatten die Verhandlungen begleitet, ehe es nun in der vierten Runde zu einer Einigung kam.