Geldwäscheprävention

„Gravierende Mängel“ bei Check24-Banktochter: BaFin intensiviert Aufsicht

Die BaFin berichtet über „gravierende Mängel“ bei der Geldwäscheprävention der Check24-Banktochter C24 Bank. Bereits 2024 musste diese deshalb eine Millionenstrafe zahlen.

Geldscheine in Waschmaschine

Die C24 Bank muss künftig, unter anderem bei geldwäschegefährdeten Konten, genauer hinschauen, sagt die BaFin. | Quelle: Vslko

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Probleme bei der Geldwäscheprävention der C24 Bank GmbH öffentlich gemacht. Dabei handelt es sich um die Banktochter der Check24-Gruppe, zu der auch das bekannte gleichnamige Vergleichsportal gehört. Laut der Finanzaufsicht müsse die C24 Bank nun „angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und um gravierende Mängel insbesondere in der Geldwäscheprävention zu beseitigen“.

Die BaFin will unter anderem Mängel bei der Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens sowie der Organisation und Durchführung von Auskunftsverpflichtungen, die überwiegend im Zusammenhang mit betrügerisch genutzten Konten standen, festgestellt haben. Neben verschiedenen Anordnungen für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, den die Bank nun umsetzen muss, hat die BaFin auch einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Mängelbeseitigung im Institut sowie die Einhaltung der aufsichtlichen Maßnahmen überwachen und laufend an die Aufsicht berichten soll.

Die Check24-Gruppe hat ihre Neobank im Jahr 2020 aus der Taufe gehoben. Bereits 2024 hatte die BaFin die C24 Bank zu einer Geldbuße von 1,25 Millionen Euro verdonnert. Anlass war auch damals schon das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) gewesen.