Sammelklage gegen Debeka: Verbraucherschützer wollen Geld zurückfordern
Im Streit um einen aus Sicht der Verbraucherschützer zu hohen Stornoabzug bei gekündigten Lebens- oder Rentenversicherungen hatte die Verbraucherzentrale Hamburg bereits 2024 einen ersten Sieg vor dem OLG Koblenz errungen. Das Verfahren liegt nun beim BGH, das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Mit einer Sammelklage setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg aber bereits jetzt schon dafür ein, dass Betroffene ihr Geld zurückerhalten. Häufig geht es laut vzbv um vierstellige Beträge.
„Es ist unzumutbar, Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Kündigung ihrer Lebensversicherung zusätzlich mit einer intransparenten Stornogebühr zu belasten. Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Wenn die umstrittene Klausel in den Debeka-Verträgen unzulässig ist, muss die Debeka den betroffenen Versicherten die entsprechende Stornogebühr zurückzahlen. Hier setzt die Sammelklage (Musterfeststellungsklage) des Verbraucherzentrale Bundesverbands vor dem Oberlandesgericht Koblenz an: Sie bündelt die Ansprüche von Versicherten und will sie gerichtlich feststellen lassen.
Für Betroffene geht es häufig um vierstellige Beträge
Häufig geht es um vierstellige Beträge, wie dieses reale Beispiel zeigt: Ein Verbraucher wollte im Jahr 2023 zwei Verträge kündigen. Der Rückkaufswert der Versicherungen betrug laut Debeka insgesamt rund 12.500 Euro. Ohne Stornoabzug wären es rund 15.600 Euro gewesen, also 3.100 Euro mehr. Die Verbraucherzentrale geht auf Basis von Geschäftsberichten davon aus, dass es Zehntausende Betroffene gibt.
Sammelklage schützt Ansprüche vor Verjährung
Die Sammelklage hemmt die Verjährung der Ansprüche von Betroffenen. Wer sich anschließt, kann sich so die Erstattung der seit dem Jahr 2022 fällig gewordenen Stornoabzüge sichern. Zusätzlich will die Verbraucherzentrale gerichtlich feststellen lassen, dass selbst frühere Abzüge nicht verjährt sind.
Debeka weist Vorwürfe zurück
Entgegen der Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. geht die Debeka davon aus, dass die bei Vertragsbeginn vereinbarte Regelung zum Abzug als Ausgleich für die Veränderungen der Ertragslage des Versichertenkollektivs (sog. kapitalmarktabhängige Stornoabzug) wirksam vereinbart wurde und hinreichend transparent ist.
Sowohl die Höhe dieses Abzugs als auch die Betroffenheit hänge von festgelegten Rahmenbedingungen ab, die individuell wirkten. Eine pauschale Aussage sei an dieser Stelle daher nicht sachgerecht.
Long Story short:
Verbraucherzentralen gehen mit einer Sammelklage gegen aus ihrer Sicht intransparente Stornoabzüge in Debeka-Lebens- und Rentenversicherungen vor; ein erstes Urteil des OLG Koblenz fiel bereits verbraucherfreundlich aus, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Für viele Betroffene geht es um erhebliche Summen: Laut vzbv häufig um vierstellige Beträge, in Einzelfällen sogar um mehrere tausend Euro, die durch Stornoabzüge einbehalten wurden.
Die Musterfeststellungsklage soll Ansprüche vor Verjährung schützen und Rückzahlungen ermöglichen, während die Debeka die Vorwürfe zurückweist und die Klauseln für rechtlich zulässig hält.

