Wann muss die Hausratversicherung zahlen und wann nicht?
Die Hausratversicherung ist im Vergleich zu anderen Versicherungssparten keine besonders konfliktträchtige Sparte. Dennoch erreichte die Versicherungsombudsfrau Sibylle Kessal-Wulf so viele Beschwerden wie nie zur Hausratversicherung.
Insgesamt 938 gültige Beschwerden hatten 2024 die Hausratversicherung zum Thema. Das ist deutlich mehr als 2023 (800), aber auch als in den Vorjahren, als die Zahl der Beschwerden teils unter der Marke von 600 lag. Da jedoch die Zahl der Beschwerden in anderen Sparten noch wesentlich stärker stieg, fiel der Anteil der Hausratversicherung am Gesamt-Beschwerdeaufkommen auf 6 Prozent. Im Vorjahr lag dieser noch bei 6,1 Prozent.
Jahr | Zulässige Beschwerden zur Hausratversicherung |
2024 | 938 |
2023 | 800 |
2022 | 665 |
2021 | 693 |
2020 | 588 |
2019 | 659 |
2018 | 818 |
2017 | 778 |
2016 | 793 |
2015 | 832 |
Schadenregulierung ist häufigster Streitgrund
Häufigster Streitgrund zwischen Versicherer und Kunde ist die Schadensregulierung. Häufig geht es dabei um die Frage, ob der Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden hinreichend beweisen kann. „Problematisch ist dies insbesondere bei Einbruchdiebstählen, der seit Jahren mit Abstand größten Gruppe von Beschwerdefällen im Hausratbereich“, heißt es hierzu im Jahresbericht. Deren Anteil lag im vergangenen Jahr bei 30,4 Prozent – das ist deutlich mehr als im Vorjahr (23,8 Prozent).
Viele Kunden machten in ihren Beschwerden auch ihrem Ärger Luft, dass die Versicherer sich bei der Bearbeitung ihrer Leistungsanträge sehr viel Zeit nehmen bzw. auf Schadensmeldungen, Widersprüche und andere Eingaben der Versicherungsnehmer gar nicht reagierten. Die Ombudsfrau spricht im Jahresbericht von einem deutlichen Anstieg der Beschwerdezahlen. Zuletzt hatte auch die BaFin die Versicherer ermahnt, die Schadenabwicklung deutlich schneller zu gestalten.
Nicht immer kann die Ombudsfrau das Interesse der Kunden vollumfänglich gegenüber dem Versicherer durchsetzen. In knapp einem Viertel aller bearbeiteten Beschwerden (24,3 Prozent) kam es zu einem Vergleich – das ist deutlich mehr als in den anderen Sparten. In welchen Fällen sie einen vollumfänglichen und in welchen Fällen sie nur einen Teilerfolg verbuchen konnte, lesen Sie in der untenstehenden Bilderstrecke.
Hausratversicherung: So entschied die Ombudsfrau
