Pläne von Justizminister Buschmann

Unfallflucht ohne Verletzte soll entkriminalisiert werden

Nach einem Vorschlag aus dem Justizministerium soll Fahrerflucht bei Unfällen ohne Personenschaden künftig weniger streng geahndet werden: Das Entfernen vom Unfallort soll nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten.

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10:04 Uhr | 26. April | 2023
Marco Buschmann

Justizminister Marco Buschmann (FDP) will das geltende Recht im Falle von Unfallflucht ändern.

| Quelle: BMJ

Nur ein Blechschaden? Wer künftig nach einer Karambolage unerlaubt den Unfallort verlässt, begeht nach den Plänen von Justizminister Frank Buschmann (FDP) keine Straftat mehr. Zumindest dann nicht, wenn kein Mensch bei dem Zusammenstoß zu Schaden gekommen ist. 

Das berichtet das Portal Tagesschau.de und bezieht sich auf ein dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegendes Papier aus dem Justizministerium. Bislang riskieren Unfallbeteiligte, wenn sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies soll in Zukunft nur noch für Unfälle mit Personenschäden gelten. 

Digitale Schadenmeldung soll möglich sein

Bei Sachschäden soll es nach den Plänen von Buschmann künftig reichen, den Schaden gegenüber der Polizei zu melden. Alternativ soll auch eine digitale Schadenmeldung möglich sein. „Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und vom Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“, zitiert Tagesschau.de aus dem Papier. 

Die Versicherer reagierten auf die Pläne des Ministeriums mit Zurückhaltung. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen mahnte, die Möglichkeiten zur Beweissicherung nicht einzuschränken. „Unfallursache und Unfallhergang müssen sich zweifelsfrei feststellen lassen“, sagte er. Dies gelte beispielsweise für die Frage, ob Alkohol oder Drogen im Spiel waren. „Die Fahruntüchtigkeit des Unfallverursachers kann nur unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden“, so Asmussen weiter. 

Bei der Gesetzesinitiative müsse auch der Verkehrsopferschutz gewährleistet bleiben, merkte Asmussen an. „Fahrerflucht darf nicht dazu führen, dass Unfallopfer auf ihren Sachschäden sitzen bleiben.“ So muss der Unfallgeschädigte seinen Schaden selber zahlen, sofern kein Unfallverursacher ermittelt werden kann. Zwar könnten Versicherte den Schaden über ihre Kfz-Vollkaskoversicherung abrechnen lassen, werden dann aber in dieser zurückgestuft und belasten ihren Schadenfreiheitsrabatt. Zudem komme gegebenenfalls eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zum Tragen.