BVK: Streit mit Kaufland ist vorbei
„Das Problem mit Kaufland haben wir ausgeräumt“, sagte Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an diesem Dienstag in Dortmund. Die Verantwortlichen hinter der Marke „Kaufland Versicherungen“ seien dem BVK entgegengekommen, indem sie ihr Impressum geändert und ihre Erstinformation angepasst hätten. Daher sei letztendlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht nötig gewesen, konkretisierte Heinz auf pocontra-Nachfrage.
Tatsächlich findet sich im Impressum der Internetseite kaufland-versicherung.de nun ein klarer Hinweis darauf, dass die Kaufland Versicherungsvermittlung GmbH & Co. KG zwar die Vermittlung der Versicherungsprodukte in Kooperation mit der Zurich-Tochter DA Direkt übernimmt, die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis aber bei der Kaufland Versicherungsvermittlung Beteiligungs-GmbH liegt. Diese ist auch im DIHK-Vermittlerregister eingetragen.
Der BVK hatte Mitte Juli die damals noch verantwortliche KSTR-11 GmbH abgemahnt. Das Vorgehen würde die Verbraucher täuschen, indem es gegen den Grundsatz der Vermittlertransparenz sowie gegen das Lauterkeitsrecht und gegen das handelsrechtliche Prinzip der Firmenklarheit und Firmenwahrheit verstoße. Die KSTR-11 GmbH taucht mittlerweile in Impressum und Erstinformation nicht mehr auf.
Kritik an passiven Versicherern
„Wir haben uns geeinigt unser Ziel erreicht“, sagte Heinz dazu auf der Pressekonferenz zum Start der Messe DKM in Dortmund, die in diesem Jahr ein Plus an Ausstellern (305 gegenüber 254 in 2024) und Ausstellungsfläche (netto 8.013 Quadratmeter gegenüber 6.849 in 2024) verbuchen kann. Der BVK werde das Vorgehen der „Kaufland Versicherungen“ und ähnlichen Angeboten aber weiterhin beobachten.
Unerfreut zeigte sich Heinz jedoch mit Blick auf den Weg zu dieser Einigung. Wie schon damals gegen Check24 hätte kein Versicherungsunternehmen den BVK auf seinem Rechtsweg unterstützt. Dabei sei es stets der Verband, der sich mit seinem Vorgehen für eine transparente und hochwertige Versicherungsvermittlung und damit auch für das Image der Versicherungsbranche einsetze.
Zu den Themen Online-Beratungsprozess und Platzierung der dortigen Erstinformation hatte der Bonner Vermittlerverband in den Jahren 2016 und 2017 lange juristisch mit Check24 gerungen, ehe das als Versicherungsmakler tätige Vergleichsportal beides anpasste. Mit seinen damaligen Gerichtsverfahren hatte der BVK auch einen gewissen Standard für Vermittler-Websites und digitale Antragsstrecken etabliert.
„Burgfrieden“, so nannte es Heinz auf procontra-Nachfrage, herrsche auch mit dem TV-Verbraucherschützer und Moderator Ron Perduss. Diesen hatte der BVK Ende 2023 mit dem Vorwurf unerlaubter Versicherungsberatung abgemahnt. Auch in diesem Falle habe man sich einigen können, so Heinz gegenüber procontra.

