Nachrangdarlehen

Fehlerhafte Finanzberatung führt zu Schadenersatz

Da er zwei Kunden zu Investments in Nachrangdarlehen in die Derivest GmbH geraten hatte, wurde ein Vermittler vom Landgericht Hof zu Schadenersatz verurteilt. Es ist das erste Urteil in diesem Zusammenhang.

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10:09 Uhr | 25. September | 2024
Ein Richterhammer neben einem Stapel Akten

Erneut ist im Zusammenhang mit Investments in die Derivest GmbH ein Vermittler zu Schadenersatz verurteilt worden.

| Quelle: Tetra Images

Nachrangdarlehen sind für Anleger ein hochriskantes Investment – sogar ein Totalverlust des investierten Geldes ist möglich. Gerade im Zusammenhang mit Investments in die Derivest GmbH haben offenbar viele Finanzberater ihre Kunden jedoch schlecht beraten und das Totalverlustrisiko nicht erwähnt.

So verweist die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf ein von ihr erstrittenes aktuelles Urteil des Landgerichts Hof (Az: 33 O 355/23, Urteil vom 20.9.2024, noch nicht rechtskräftig), in dem ein selbstständiger Finanzvermittler zu einem Schadenersatz von knapp 6.600 Euro verurteilt wurde.

Der Vermittler, der zuvor bei einer Bank gearbeitet hatte, hatte einem Ehepaar, das er schon seit längerer Zeit betreute, im Jahr 2014 als Kapitalanlage ein unbesichertes Nachrangdarlehen bei der Derivest GmbH empfohlen. Diese stellte der Berater als sicher und renditestark dar, eine Aufklärung über die Risiken erfolgte jedoch offenbar nicht. Es kam wie es kommen musste: Im Jahr 2019 meldete die Derivest GmbH Insolvenz an. Von den investierten 7.000 Euro blieben dem Paar letztlich nur noch 401,26 Euro.

Gerade bei hochriskanten Anlagen wie Nachrangdarlehen müssen die Zeichner besonders sorgfältig über den Charakter ihrer Anlage informiert werden, stellte das Gericht fest. Dazu gehöre, dass ein Nachrangdarlehen – anders als ein Bankdarlehen – nach Kündigung nicht ohne weiteres zurückverlangt werden kann, dass bei einer Insolvenz andere Gläubiger bevorzugt behandelt werden und dass eine Rückzahlung des Darlehens somit nicht sicher ist.

Prospekt alleine reicht nicht

Der Berater hatte zwar behauptet, dass er das Ehepaar mit Hilfe des Emissionsprospekts umfassend über die Risiken aufgeklärt habe. Allerdings nahm ihm das Gericht diese Behauptung nicht ab, da der Beklagte hierzu keine detaillierten und überzeugenden Angaben machen konnte. Doch selbst für den Fall, dass der Prospekt ordnungsgemäß übergeben worden wäre, hätte nach Ansicht des Gerichts der Berater nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, da der Prospekt selbst nicht ordnungsgemäß über das unternehmerische Risiko im Zusammenhang mit der Nachrangigkeit der Anlage aufklärt.

Das Gericht kam somit zu dem Schluss, dass das Ehepaar bei einer ordnungsgemäßen Beratung nicht in das Nachrangdarlehen investiert hätte. Entsprechend muss der Berater seinen einstigen Kunden nun Schadenersatz zahlen.

Im Zusammenhang mit der Derivest GmbH ist der aktuelle Richterspruch nicht der erste, der eine Falschberatung durch einen Finanzberater erkennt. In der Vergangenheit hatten unter anderem die Landgerichte Meiningen und Bayreuth auf Falschberatung erkannt und Vermittler zu Schadenersatz verurteilt.