Stärkung der Maklerschaft: AfW begrüßt EuGH-Urteil zu Check24
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren zwischen Huk-Coburg und Check24 ausdrücklich begrüßt. Das Urteil bekräftige die eigenständige Marktrolle der unabhängigen Versicherungsmakler und stelle klar, dass Vergleichsportale wie Check24 – die selbst keine Versicherungsprodukte anbieten – nicht als Mitbewerber von Versicherungsunternehmen im Sinne der EU-Richtlinie über vergleichende Werbung angesehen werden können (Az. C‑697/23).
Diese Entscheidung bedeutet laut AfW, dass die rechtliche Abgrenzung zwischen den Versicherungsunternehmen und den unabhängigen Maklern weiterhin Bestand hat. Sie schütze Maklerunternehmen davor, fälschlicherweise mit Produktgebern gleichgesetzt zu werden.
Bedeutung für die unabhängige Vermittlung
Der AfW hebt hervor, dass die Entscheidung des EuGH verdeutlicht, dass die unabhängige Vermittlung von Versicherungsprodukten und die Risikoübernahme der Versicherer klar voneinander getrennt sind. Norman Wirth, der Geschäftsführende Vorstand des AfW, betont: „Das Urteil stärkt nicht nur die Marktstellung der Versicherungsmakler, sondern schützt diese auch vor dem Risiko einer unzulässigen Gleichsetzung mit den Versicherungsunternehmen.“
Wirth erwartet zudem, dass das Urteil Auswirkungen auf die Auseinandersetzungen mit Verbraucherzentalen hat, die in der Vergangenheit versuchten, die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler durch Abmahnverfahren infrage zu stellen.
Kritik an vereinfachten Tarifdarstellungen
Trotz der positiven Reaktion auf das Urteil erkennt der AfW an, dass es auch kritische Stimmen gibt, die die Verbraucherfreundlichkeit vereinfachter Tarifdarstellungen wie Tarifnoten oder Bewertungssysteme hinterfragen. Der AfW unterstützt diese Kritik und betont, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterhin wichtige Grundlagen für fundierte Verbraucherentscheidungen bleiben müssen.
Allerdings warnt der AfW davor, diese verbraucherschutzorientierte Diskussion auf die rechtliche Abgrenzung zwischen Maklerunternehmen und Produktgebern auszudehnen. Eine regulatorische Gleichstellung von Maklern und Versicherern würde demnach der strukturellen Unabhängigkeit der Maklerschaft schaden.
Kritik vom BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hatte sich zuvor kritisch zu dem Urteil geäußert. Der BVK sieht darin einen Rückschritt für den Verbraucherschutz und eine Missachtung der hohen Beratungsstandards, die für den persönlichen Versicherungsvertrieb in Deutschland prägend sind.
„Das Urteil des EuGH ignoriert die Realität des Versicherungsvertriebs im digitalen Zeitalter“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Vergleichsportale wie Check24 beeinflussen maßgeblich die Entscheidungen der Verbraucher und Check24 hat als Versicherungsmakler selbst ein hohes wirtschaftliches Interesse daran, bestimmte Versicherungsprodukte zu vermitteln. Wenn im Vertriebsinteresse komplexe Versicherungsprodukte auf einfache Schulnoten reduziert werden, ohne eine fundierte Beratung zu gewährleisten, ist das irreführend und nicht sachgerecht. Daher wird sich der BVK weiterhin dafür einsetzen, dass alle Marktteilnehmer im Sinne des Verbraucherschutzes – ob online oder offline – denselben hohen Standards in der Kundenberatung unterliegen.“