Die EU-Kommission hat das Pan-Europäische Pensionsprodukt (Pepe) stark überarbeitet. AfW sieht dadurch jedoch deutliche Risiken für Beratungsqualität, Vergütung und faire Wettbewerbsbedingungen in Europa.
Das Pepp ist ein europaweit standardisiertes privates Altersvorsorgeprodukt, das Verbraucherinnen und Verbrauchern grenzüberschreitend einen einfachen und transparenten Aufbau langfristiger Vorsorge ermöglichen soll. Dass das grundsätzlich eine gute Idee ist, darin sind sich auch die Vermittlerverbände in Deutschland einig. Allerdings ist das ursprünglich 2019 eingeführte Pepp nahezu komplett gefloppt.
Seit der Einführung 2022 gibt es europaweit nur zwei Pepp-Anbieter. Hauptgründe sind laut GDV hohe bürokratische Hürden, etwa die Pflicht, das Produkt in mindestens zwei EU-Staaten anzubieten, sowie ein starrer Kostendeckel. Diese Vorgaben sollen nun entfallen. Aus Sicht des GDV ist das ein wichtiger Schritt, um Pepp aus seiner Nische zu holen und den Marktzugang für neue Anbieter zu erleichtern.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket der EU-Kommission soll dem Vorhaben neues Leben eingehaucht werden. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt grundsätzlich das Ziel, die private Altersvorsorge in der EU zu stärken. Der vorliegende Reformvorschlag führe jedoch zu erheblichen Bedenken – insbesondere im Hinblick auf Beratungspflichten, Vergütungsstrukturen und die Rolle unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler.
Neugestaltung des sogenannten Basic-Pepp
Kernstück der Reform ist eine umfassende Neugestaltung des sogenannten Basic-Pepp. Während bisher eine vollständige Beratung nach den üblichen europäischen Standards erforderlich war, soll künftig im Falle einer Beratung für das Basic-Pepp keine Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen des potenziellen Sparers mehr erfolgen müssen.
Dies stellt laut AfW einen klaren Bruch mit sämtlichen bestehenden Qualitätsstandards in Deutschland und Europa dar: „Die EU-Kommission will ein einfaches Produkt schaffen und senkt dafür zentrale Beratungspflichten ab. Doch Einfachheit ersetzt nicht die fachliche Einordnung in die individuelle Lebenssituation“, betont AfW-Vorstand Norman Wirth. „Gerade bei langfristiger Altersvorsorge sind Kenntnisse, Erfahrungen und finanzielle Ausgangslage der Anleger entscheidend. Die vorgesehene Reduzierung der Standards gefährdet die Beratungsqualität und schafft ohne Not ganz erhebliche Risiken für die Verbraucher.“
Beratung zweiter Klasse, verbunden mit einem Provisionsverbot
Die Beratung zum Basic-PEPP soll künftig ausschließlich unabhängig erfolgen. Das ist laut AfW besonders kritisch, denn es bedeute aus Sicht der EU-Kommission: Eine Vergütung durch Produktgeber, mit anderen Worten eine Provision, dürfe nicht mehr fließen. Damit verbinde die EU eine Absenkung der Beratungspflichten mit einer weitgehenden Einschränkung der Vergütungsmodelle. Zugleich würde laut AfW die zwingende Unabhängigkeit der Beratung nach Definition der EU-Kommission beim Basic-Pepp faktisch ein partielles Provisionsverbot schaffen. Der AfW lehnt solche Verbote ausdrücklich ab. Zahlreiche Studien belegten, dass Beratungs- und Versorgungslücken durch ein solches Verbot größer, nicht kleiner werden.
Auch der BVK fordert, dass auch für das Basis-Pepp zumindest eine verpflichtende Beratung vor Vertragsabschluss vorgesehen wird, um Fehlentscheidungen und Versorgungslücken zu vermeiden.
BVK begrüßt Wegfall der Kostendeckels
Doch in einem Punkt freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz über die Reform: „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Kostendeckel von einem Prozent und die fehlende Möglichkeit einer qualifizierten Beratung die größten Schwachstellen des Pepp sind“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die nun vorgesehene Abschaffung des Kostendeckels ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht endlich eine qualitativ hochwertige Beratung, die für eine sichere Altersvorsorge unverzichtbar ist.“
Die Kommission reagiert mit ihren Vorschlägen auf die bisherigen Defizite und mangelnde Verbreitung und will das Pepp attraktiver, zugänglicher und flexibler gestalten. Neben dem Basis-Pepp sollen maßgeschneiderte Pepps angeboten werden, die Beratung erfordern und zusätzliche Garantien enthalten. Damit sollen unterschiedliche Anlegerpräferenzen berücksichtigt und die Verbreitung des Produkts erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Hindernisse für die Bereitstellung und Verteilung beseitigt und eine einheitliche steuerliche Behandlung der Mitgliedsstaaten mit inländischen privaten Altersvorsorgeprodukten sichergestellt werden.
Steuerliche Förderung mit gedacht?
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, lobt ebenfalls den Wegfall des Kostendeckels, der eine zentrale Hürde beseitige. „Jedoch ist fraglich, ob die EU-Länder die notwendige steuerliche Förderung gewähren werden. Ohne steuerliche Anreize wird das Produkt auch künftig nicht erfolgreich sein. In Deutschland wird das geplante steuerlich geförderte Altersvorsorgedepot die attraktivere Alternative für Sparer sein.“
Der Reformprozess ist noch nicht abgeschlossen. Die Verbände wollen sich weiter für entsprechende Änderungen einsetzen.

