Wegen Irreführung

BVK mahnt „Kaufland-Versicherungen“ ab

Gerade erst gestartet, schon gibt es den ersten Dämpfer für die Vertriebskooperation von Kaufland und DA Direkt. Der BVK hat die verantwortliche Vermittlerfirma wegen Irreführung abgemahnt.

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12:07 Uhr | 17. Juli | 2025
Kaufland und DA Direkt

Erst Anfang Juli startete die neue Vertriebskooperation von Kaufland und DA Direkt, der Direktversicherungstochter der Zurich in Deutschland. Doch schon jetzt gibt es den ersten Dämpfer.

| Quelle: Screenshot kaufland-versicherung.de

„Gut versichert mit Kaufland & DA-Direkt: Lebensmittelhändler vermittelt ab sofort Versicherungen“. Mit diesem Slogan gaben die Supermarktkette und die Zurich-Tochter Anfang Juli frohen Mutes ihre Vertriebskooperation bekannt. Doch schon nach gut zwei Wochen gibt es den ersten Dämpfer.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat am Mittwoch in einer Pressemitteilung darüber informiert, ein großes Handelsunternehmen wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt zu haben, ohne dabei dessen Namen zu nennen. Laut procontra-Informationen richtet sich diese Abmahnung gegen die KSTR-11 GmbH aus Neckarsulm. Diese ist als gebundene Versicherungsvermittlerin gemäß § 34d GewO registriert und fungiert, laut der Erstinformation innerhalb des Online-Antragsprozesses über die Internetseite kaufland-versicherung.de, als persönlich haftende Gesellschafterin der Kaufland Versicherungsvermittlung GmbH & Co. KG, für die sich kein Eintrag im IHK-Vermittlerregister findet.

Wer ist hier der Vermittler?

Wie der BVK in seiner Pressemitteilung informiert, würde der Eindruck erweckt, dass eine andere Gesellschaft der Vermittler für die angebotenen Tierkranken- und Zahnzusatzversicherungen sei. So steht auf der Startseite des Kaufland-Versicherungsangebots unter der Überschrift „Die Kaufland Versicherungen in Zusammenarbeit mit DA Direkt“ und unter Einsatz des Kaufland-Logos unter anderem:

„Wir sind als Versicherungsvermittler (gemäß §15 VersVerm) ausschließlich für DA Direkt tätig und vermitteln dir hochwertige Versicherungen rund um das Thema Gesundheit, einen Krankenkomplett-Schutz für deine Haustiere und eine umfangreiche Zahnzusatzversicherung für deine ganze Familie – ab jetzt sind Kaufland und DA Direkt gemeinsam immer für euch da.“

In der Pressemitteilung des Vermittlerverbands kritisiert dessen Präsident, Michael H. Heinz, das Vorgehen wie folgt: „Das entspricht nicht dem Grundsatz der Vermittlertransparenz. Hier liegt also ein klarer Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht und gegen das handelsrechtliche Prinzip der Firmenklarheit und Firmenwahrheit vor.“ Zudem moniert Heinz, dass es für Verbraucher wie auch für Marktteilnehmer absolut irreführend sei, wenn sich ein Marktteilnehmer als Versicherungsvermittler bezeichne, obwohl er das tatsächlich nicht sei. „Schließlich wird hier mit der Bezeichnung Versicherungsvermittler eine Fachkompetenz und Zulassung suggeriert, die schlicht so nicht besteht. Das ist haarsträubend für ein so großes Handelsunternehmen“, so Heinz.

Laut procontra-Informationen bemängelt der BVK zudem den Online-Beratungsprozess auf der digitalen Kaufland-Antragsstrecke sowie die Platzierung der dortigen Erstinformation. Zu beiden Themen hatte der Bonner Vermittlerverband in den Jahren 2016 und 2017 lange juristisch mit Check24 gerungen, ehe das als Versicherungsmakler tätige Vergleichsportal beides anpasste. Mit seinen damaligen Gerichtsverfahren hatte der BVK auch einen gewissen Standard für Vermittler-Websites und digitale Antragsstrecken etabliert.

Von der zuständigen KSTR-11 GmbH verlangt der Vermittlerverband nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung und folglich eine Anpassung der von ihm monierten Punkte.

Ob die Verantwortlichen hinter den „Kaufland-Versicherungen“ dieser Forderung nachkommen werden, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Von der Kaufland-Pressestelle hieß es an diesem Donnerstag auf procontra-Nachfrage, dass eine entsprechende Abmahnung – die nach procontra-Informationen vom 16. Juli 2025 datiert – noch nicht vorliege, so dass man dazu keine Stellung beziehen könne. Vom Risikoträger DA Direkt lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch keine Antwort auf unsere Nachfrage vor.