Eckpunktepapier veröffentlicht

So plant die Bundesregierung die Frühstartrente

Das Bundeskabinett hat sich in dieser Woche auf Eckpunkte zur geplanten Frühstartrente geeinigt. Neben privaten Zuzahlungen soll auch ein nahtloser Übergang in die private Altersvorsorge ermöglicht werden. Auch in der Schule soll die Frühstartrente Thema werden.

Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil brachte in dieser Woche die Reform der privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte zur geplanten Frühstartrente durchs Kabinett. | Quelle: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Die Bundesregierung hat sich in dieser Woche auf die Eckpunkte für die geplante Frühstartrente geeinigt. Diese soll bereits zum 1. Januar 2026 starten. Bis dahin wird der noch nicht vollendete Gesetzesentwurf nicht den Bundestag passiert haben. Geplant ist stattdessen, dass die Frühstartrente rückwirkend zum Jahresbeginn gilt. Dies erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bei einem Pressetermin am Mittwoch.

Doch was können Kinder und Jugendliche erwarten? procontra hat einen Blick in das Grundlagenpapier geworfen und stellt die wichtigsten Entscheidungen vor:

  • Eltern können für ihre Kinder, wenn diese das 6. Lebensjahr vollenden, bei einem Anbieter ihrer Wahl ein Altersvorsorgekonto eröffnen. Auf dieses sollen nicht nur die staatlichen Zahlungen in Höhe von 10 Euro pro Monat eingehen, auch private Zuzahlungen sollen möglich sein.

  •  Auch Kinder, deren Eltern kein Altersvorsorgekonto eröffnen, erhalten staatliche Förderung. Das Geld wird dann jedoch öffentlich verwaltet, private Zuzahlungen sind hier nicht möglich. Eltern können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheiden, ein Altersvorsorgekonto zu eröffnen – das angesparte Geld soll dann übertragen werden können.

  •  Für die Altersvorsorgekonten sollen die gleichen Standards wie für das im Rahmen der privaten Altersvorsorge geplante Standardprodukt gelten. Das heißt, diese sollen möglichst bürokratiearm und kostengünstig sein.

  •  Gestartet werden soll zunächst nur mit der Kohorte der Sechsjährigen. Allerdings soll durch die Dividenden eines jüngst von der Politik angekündigten Aktienpakets eine Ausweitung der Leistungen auf weitere Jahrgänge ermöglicht werden – dies aber erst ab 2029.

  •  Nach Erreichen der Volljährigkeit soll ein nahtloser Anschluss von Altersvorsorgekonto an die private Altersvorsorge ermöglicht werden. Das Konto kann also zum einen bis zum Renteneintritt weiter bespart werden. Alternativ soll auch ein Anbieterwechsel zu geringen Kosten möglich sein. Hatten die Eltern indes kein Altersvorsorgedepot für ihre Kinder eröffnet, kann der jeweilige Anspruch am öffentlich verwalteten Kapital in einen selbst abgeschlossenen Vorsorgevertrag überführt werden

  • Das Altersvorsorgekonto soll auch bildungspolitisch flankiert werden. Vorgesehen ist, dass das Thema Frühstartrente auch in der Schule besprochen wird – hierfür will die Bundesregierung das Gespräch mit den für die Bildungspolitik verantwortlichen Bundesländern suchen. Zudem soll es diverse Informations- und Bildungsangebote geben.  

Die Übertragbarkeit der Frühstartrente in eine private Altersvorsorge aber auch die Ermöglichung zusätzlicher Einzahlungen sind zwei Punkte, die der Versicherungswirtschaft besonders wichtig sind. In einer Stellungnahme lobte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die Pläne. „Mit der Frühstartrente wird dort angesetzt, wo Altersvorsorge am wirksamsten ist: bei der Zeit. Wer früh investiert, gibt dem Kapital Jahrzehnte, um zu wachsen. Das ist kein kurzfristiger Effekt, sondern ein Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit und auch zu mehr finanzieller Bildung“, so Asmussen.

Long Story short

Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte der Frühstartrente geeinigt, die ab dem 1. Januar 2026 rückwirkend starten soll und Kindern ab sechs Jahren monatlich zehn Euro staatliche Förderung auf ein Altersvorsorgekonto ermöglicht, ergänzt durch optionale private Zuzahlungen. Die Versicherungswirtschaft begrüßt insbesondere die Übertragbarkeit in die private Altersvorsorge und den frühen Start, der laut GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen langfristig Renditechancen, Generationengerechtigkeit und finanzielle Bildung stärkt.