Riester-Nachfolger und Standarddepot

Altersvorsorge-Reform: Unzufriedenheit bei Vermittlerverbänden und GDV

Die Bundesregierung hat sich diese Woche auf eine Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geeinigt. Die Versicherungsbranche lobt die Grundidee, vor allem aus der Vermittlerlobby kommt aber viel Detailkritik.

Bundestag

Schon am Freitag soll der Bundestag über den aktuellen Riester-Gesetzentwurf abstimmen. | Quelle: EyeEm Mobile GmbH

Die Bundesregierung hat sich am Dienstag auf einen Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geeinigt. Bereits an diesem Freitag soll im Bundestag darüber abgestimmt werden. Die Gesetzesänderung soll dann ab Januar 2027 gelten und offiziell die Riester-Rente beerben.

Riester-Reform: Das sind die Neuerungen

Im Vergleich zu Bundesfinanzminister Lars Klingbeils Entwurf aus dem Dezember wurden in der jetzigen Version noch manche Änderungen vermerkt. Ein besonders großer Punkt ist die Aufnahme von Selbstständigen in die Reihen der förderberechtigten Personen. Dieser Punkt wurde von vielen Seiten schon seit Jahren gefordert, da Selbstständige in der Regel deutlich weniger Altersvorsorge betreiben als Angestellte.

Daneben wurde die Zulagenpraxis noch einmal angepasst: Für jeden eingezahlten Euro bis jährlich 360 Euro soll es 50 Cent vom Staat geben, von 360 bis 1.800 Euro dann 25 Cent. Dadurch sind für die Sparenden bis zu 540 Euro Eigenzulage möglich (bisher geplant: 480 Euro). Ab 25 Euro Monatsbeitrag gibt es zudem die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr. Beibehalten wurde hingegen der Plan, die Abschlusskosten für die Verträge über deren gesamte Laufzeit zu strecken – was im Vorfeld zu viel Kritik, auch bezüglich der Verbreitung der Produkte, geführt hatte.

Die zweite Hälfte der Reform betrifft das sogenannte Standarddepot, mit dem der Staat den Menschen die Möglichkeit geben will, komplett ohne Beitragsgarantien die Chancen des Aktienmarktes für ihre Altersvorsorge zu nutzen. Hierbei war lange über die zunächst angedachten 1,5 Prozent jährlichem Kostenabzug diskutiert worden. Der Entwurf sieht hier nun1,0 Prozent vor. Dazu kommt, dass der Staat offenbar selbst als Anbieter des Standardprodukts auftreten möchte und dies somit nicht allein der Finanzbranche überlassen will.

Während die Einbeziehung der Selbstständigen und die nun mehr auf Geringverdiener ausgelegte Fördersystematik unter Branchenverbänden viel Lob hervorrufen, kritisieren selbige das Festhalten an den ratierlichen Abschlusskosten und das Agieren des Staates als direkten Anbieter des Standarddepots.

Staat als Anbieter contra fairen Wettbewerb?

Vor allem der letztgenannte Punkt sorgte in den Reaktionen verschiedener Branchenverbände für deutliche Kritik. „Damit überschreitet der Staat eine ordnungspolitische Grenze, indem er nicht mehr nur Regeln für den Markt setzt, sondern selbst als Anbieter in den Markt eintritt, den er dann auch noch selbst überwacht“, heißt es dazu vom Vermittlerverband Votum. Beinahe gleich lauten dazu die Stellungnahmen von BVK und AfW. „Damit schafft sich der Staat ein eigenes, strukturell bevorteiltes Produkt im Wettbewerb mit privaten Anbietern“, teilt der AfW. So könne man keinen fairen Wettbewerb gewährleisten.

Der Versicherer-Verband GDV sieht die Anbieter-Pläne des Staates ebenfalls kritisch: „Der Staat sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen. Wenn er zugleich Regeln setzt und als Anbieter auftritt, entsteht ein Zielkonflikt. Ein staatlicher Anbieter in der dritten Säule ist der falsche Ansatz“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Der BVK bringt diesbezüglich das Thema Beratung auf den Tisch. „Unklar ist zudem, wie seine Struktur und Anlagestrategie aussehen wird und ob dafür eine individuelle qualifizierte Beratung vorgesehen ist, wie es die Versicherungsvermittler leisten“, merkt BVK-Präsident Michael H. Heinz an. Ein pauschaler Kostendeckel von einem Prozent gefährde die Beratungsqualität in der privaten Altersvorsorge. Schließlich sei der Vertriebs- und Betreuungsaufwand gerade bei komplexen Altersvorsorgeprodukten hoch und eine qualifizierte, individuelle Beratung könne nicht zu Dumpingpreisen erbracht werden, so Heinz weiter.

Ratierliche Vergütung als Beratungshemmnis

In Bezug auf den Riester-Nachfolger stellt sich ohnehin die Frage, wie intensiv dieser in der Breite von den Vermittlern angeboten werden wird. Die ratierlichen Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit gelten nach dem jetzigen Beschluss als gesichert. „Die vorgesehene Abkehr von bewährten Vergütungsstrukturen – insbesondere die Verteilung der Vergütung über die komplette Laufzeit – macht eine wirtschaftliche Beratung und Vermittlung dieser Produkte praktisch unmöglich. Damit wird Vertrieb nicht nur erschwert, sondern strukturell verhindert“, argumentiert der AfW. Dessen Vorstandsmitglied, Norman Wirth, moniert zudem die hohe Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens.

Der BVK weist darauf hin, dass das Gesetz nach der Bundestagsabstimmung am Freitag auch noch durch den Bundesrat muss. Man werde sich dafür einsetzen, dass die Länderkammer noch entsprechende Korrekturen am Gesetz vornehmen könne, so der Vermittlerverband.