Riester-Reform

Wegen Provisionsverteilung: Ifa sieht Altersvorsorge-Verbreitung gefährdet

Der Reformplan für die staatlich geförderte private Altersvorsorge sieht eine Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit vor. Ein Gutachten erkennt darin ein großes Problem.

Berater ärgert sich

Eine ratierliche Provisionsverteilung über Jahrzehnte könnte Vermittler verdrießlich machen und von der Beratung abhalten, warnt ein Ifa-Gutachten. | Quelle: rudall30

Die geplante Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge soll Millionen Menschen zu einer stabileren finanziellen Situation im Ruhestand verhelfen. Dafür sollen viele Details vereinfacht und verbessert werden, beispielsweise im Vergleich zur Riester-Rente. Diese verursache den Sparenden zu hohe Kosten, wiederholen Kritiker seit langem. Deshalb sieht der Gesetzentwurf für die Reform vor, die übliche Zillmerung der Abschlusskosten aufzuheben und die Provision für die Vermittler stattdessen auf die gesamte Vertragslaufzeit ratierlich auszuzahlen.

Doch genau darin sieht man beim Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa) ein großes Hemmnis für die wichtige großflächige Verbreitung der geförderten Altersvorsorge. In einem gemeinsamen Gutachten kommen die Geschäftsführer der Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH, Professor Dr. Jochen Ruß und Dr. Andreas Seyboth, zu folgendem Schluss:

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit kann gerade bei den Menschen, die staatliche Unterstützung bei ihrer Altersvorsorge am dringendsten benötigen, das Ziel eines hohen Verbreitungsgrades der neuen geförderten privaten Altersvorsorge nicht erreicht werden.

Nur 5 Euro Provision im Monat?

Dies machen Ruß und Seyboth daran fest, dass rund 40 Prozent der Deutschen aufgrund fehlenden Finanzwissens nur über qualifizierte Beratung erreicht werden könnten. Zu dieser werde es aber nicht im erhofften Ausmaß kommen, wenn die Vergütung für die Beratung über die gesamte Laufzeit gestreckt werde, glauben die Ifa-Experten. Einfach, weil es für die Berater zu unattraktiv sei. Denn bei vielen Verträgen würde dies lediglich eine Vergütung im einstelligen Eurobereich pro Monat bedeuten. Dies stehe aber in einem groben Missverhältnis dazu, dass die Beratung – für die sie einen Zeitaufwand von durchschnittlich 7,5 Stunden ansetzen – bereits zu Vertragsbeginn erfolge. „Keine vergleichbare Dienstleistung wird standardmäßig nach vollständiger Erbringung über Jahre hinweg nur häppchenweise vergütet“, heißt es in dem Gutachten.

Selbst nach vollständiger Erbringung ihrer Beratungsleistung müssten Vermittler weiter um ihre Vergütung fürchten. Denn wenn der Vertrag frühzeitig beendet oder sogar gewechselt wird, würde die Provisionszahlung enden.

Bei Riester war es ähnlich

Dass ihre These eines vor diesem Hintergrund zu geringen Beratungsangebots nicht aus der Luft gegriffen ist, belegen Ruß und Seyboth mit dem empirischen Blick auf die Riester-Rente. Nach deren Einführung 2002 habe es zwar erst zahlreiche Vertragsabschlüsse durch „early mover“ gegeben. Anschließend seien die Abschlüsse aber stark zurückgegangen und hätten erst ab 2005 wieder angezogen, als die Verteilung der Abschlusskosten laut Gesetz von zehn auf fünf Jahre reduziert wurde.

Die Ifa-Experten warnen davor, die Verteilung der Abschlusskosten erst in einer späteren Evaluation des Gesetzes als Hemmnis für die gewünschte Verbreitung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu erkennen. In diesem Fall wäre wertvolle Zeit für deren Aufbau verloren gegangen.

Gleichzeitig weisen Ruß und Seyboth darauf hin, dass sie eine Vergütung über die gesamte Laufzeit für das ebenfalls im Gesetzentwurf enthaltene ETF-/Fonds-Standardprodukt aufgrund seiner Einfachheit als geeignet erachten.

Zillmerverbot laut Kleinlein keine Lösung

Dass das geplante Zillmerverbot allerdings nicht gleichzeitig auch insgesamt geringere Abschlusskosten bedeuten würde, wirft der selbstständige Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein in den Ring. Er verweist darauf, dass die Lebensversicherer schon seit Jahren Abschlusskosten an ihre Vermittler bezahlen, die über den Zillmersatz von 25 Promille hinausgehen und statt aus dem konkreten Einzelvertrag aus dem Gesamtkollektiv gespeist werden. Er fordert die BaFin dazu auf, den Versicherern diese Praxis zu untersagen.

Mit Blick auf die Altersvorsorge-Reform hatte Kleinlein erst in dieser Woche auch die vorgesehene Höhe der Effektivkosten für das Standardprodukt kritisiert.

Long story short

Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge soll Kosten senken und einfacher werden; Abschlusskosten sollen nicht mehr vorab („Zillmerung“) anfallen, Provisionen über die Laufzeit gezahlt werden. Ifa warnt: geringe monatliche Vergütung mindert Beratung und Verbreitung, besonders für Bedürftige – ähnlich wie bei Riester. Das einfache ETF-Standardprodukt gilt als unkritisch. Axel Kleinlein bezweifelt sinkende Kosten und fordert Eingreifen der BaFin.