Altersvorsorge-Reform: Politik erwägt Senkung des 1,5 Prozent Kostendeckels
Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge am Donnerstag im Bundestag zeichnet sich für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler eher keine Verbesserung ihrer Position ab – zumindest was den vieldiskutierten Punkt der Vergütung anbelangt.
So äußerten mehrere Abgeordnete in ihren Reden Kritik an den geplanten 1,5 Prozent Effektivkosten für das Standarddepot. Vergleichbare Staatsfonds wie der in Schweden würden dies mit nur 0,1 Prozent Kosten hinbekommen, mahnte Stefan Schmidt (Grüne) und warb bei dieser Gelegenheit erneut für den Vorschlag seiner Partei zu einem Bürgerfonds.
Der Aktuar und frühere Sprecher des Bund der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, hatte kürzlich vorgerechnet, welche erheblichen Kapitalteile Sparern bei 1,5 Prozent Effektivkosten durch die Lappen gehen würden. Zum Vergleich: Auf dem freien Markt sind bei Neo-Brokern Gebühren von um die 0,5 Prozent pro Jahr bei ETF-Sparplänen bereits Standard.
Effektivkosten auf dem Prüfstand
Die Kritik an den Kostenplänen für das Standardprodukt ist anscheinend auch bei der Bundesregierung angekommen. So sagte Finanzausschuss-Mitglied Michael Thews (SPD): „Wir werden daran arbeiten, dass die Gebührenstruktur vielleicht noch gesenkt werden kann.“ Man wolle das in den weiteren Verhandlungen zur Reform nochmal angehen, so Thews weiter.
Geringere Effektivkosten würden auch geringere Einnahmen für die Anbieter und damit gegebenenfalls auch geringere Vergütungen für Vermittler bedeuten.
Viel Unterstützung fürs Zillmer-Verbot
Wenig Hoffnung sollten sich Berater nach der ersten Lesung auch in Sachen verbesserter Vergütung für die Vermittlung des Riester-Nachfolgeprodukts machen. Das dafür geplante Zillmer-Verbot sehen Vermittlerverbände sehr kritisch. Nicht nur, weil es eine Aufteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit vorsieht – die bereits erbrachte Beratungsleistung würde somit in geringen monatlichen Beträgen über Jahre oder Jahrzehnte vergütet. Sondern auch, weil aufgrund dieser unattraktiven Vergütung ein Beratungsmangel befürchtet wird, speziell für die Menschen, die eine zusätzliche Altersvorsorge dringend benötigen. Diesen Effekt hatte jüngst auch ein Gutachten bescheinigt.
Doch im Bundestag gab es am Donnerstag keine Wortbeiträge, die auf eine Rückkehr zur Zillmerung oder ähnliches hindeuteten. Ganz im Gegenteil betonte zum Beispiel Carsten Brodesser (CDU/CSU), dass man bei der Reform der Riester-Rente bewusst auf hinderliche Punkte wie „teilweise hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei Abschluss fällig wurden und einen späteren Wechsel des Anbieters unattraktiv machen“ verzichtet habe.
Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), Florian Dorn (CDU/CSU) und SPD-Mann Thews betonten in ihren Reden die positiven Effekte des Gesetzentwurfs bezüglich niedriger Kosten beziehungsweise der Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit. Dass sich daran noch etwas ändern könnte, wirkt zumindest nach der ersten Lesung im Bundestag unwahrscheinlich.
long story short:
Nach erster Lesung der Reform zur geförderten Altersvorsorge drohen Vermittlern keine Verbesserungen. Geplante 1,5 % Effektivkosten fürs Standarddepot stoßen auf Kritik; Senkung wird geprüft. Niedrigere Kosten bedeuteten geringere Einnahmen. Am Zillmer-Verbot, das Abschlusskosten über die Laufzeit verteilt, hält der Bundestag fest – trotz Warnungen vor Beratungsengpässen.


